Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 13
Buchhaltungsbüro
Steuerpflicht zu Erstattungspflicht
Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören zu den abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. Nach einem Urteil des BFH vom 15.02.2012 kann damit die geänderte BFH-Rechtsprechung bei der Einkommensteuer nicht auf Kapitalgesellschaften übertragen werden. Die Festsetzung von auf Einkommensteuer entfallende Erstattungszinsen unterliegt nicht der Einkommensteuer. Da jedoch Kapitalgesellschaften nicht über eine außerbetriebliche Sphäre verfügen, ist diese Rechtsauffassung nicht auf die Einkommensermittlung von Kapitalgesellschaften anzuwenden.
Lohnbuchhaltung
Freistellungen Mitarbeiter
Seit dem 01.01.2012 sind Arbeitnehmer auch bei Freistellungen bis zu drei Monaten sozialversichert. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt besteht auch während einer Freistellungsphase weiter. Dies kann der Fall sein, wenn eine Wertguthabenvereinbarung besteht. Seit dem 01.01.2012 gilt diese Regelung auch bei einer Freistellung von bis zu drei Monaten. Soweit die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung bestehen bleibt, ist damit auch keine Meldung zu erstatten. Eine sogenannte Unterbrechungsmeldung ist nur abzugeben, wenn eine Beschäftigung bei Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird, der Mitarbeiter aber in dieser Zeit eine Entgeltersatzleistung bezieht oder sich in Elternzeit befindet.
Lohnsteuerhilfe
Vermietung und Verpachtung
Sofern eine Vermietungstätigkeit auf Dauer angelegt ist, kann dies zur Bestätigung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig beitragen. Allerdings liegt nach der BFH-Rechtsprechung ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz vor, wenn der Steuerpflichtige das Vermietungsobjekt innerhalb von in der Regel fünf Jahren seit der Anschaffung wieder veräußert oder selbst nutzt. Im vorliegenden Urteilsfall des FG Köln vom 21.09.2011 wurde ein bestehender Mietvertrag übernommen, der eine Selbstnutzungsklausel zugunsten der neuen Eigentümer vorgesehen hatte. Die Kläger sind sogar noch vor Ablauf der mietvertraglich vereinbarten Frist in das Objekt eingezogen.
HINWEIS:
Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH wegen der abgelehnten Einkünfteerzielungsabsicht für zwischenzeitliche Mietverluste eingelegt.
Unternehmensberatung
Neues Rentenreformpaket
Kern der Rentenreform ist die Zuschussrente, die Lebensleistung in der Rente gerecht belohnt. Weitere Bestandteile sind Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Kombirente. Außerdem sind Anpassungen beim Reha-Budget und bei der freiwilligen Beitragsleistung geplant. Die Riesterrente soll deutlich verbraucherfreundlicher werden. Bei der vorgesehenen Beschlussfassung im Kabinett im Mai sollen auch Eckpunkte zur obligatorischen Altersvorsorge Selbständiger eingebracht werden. Die Änderungen sollen im Jahr 2013 in Kraft treten.
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