Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 11

Buchhaltungsbüro

Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen

Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 13.02.2012 kann der belieferte Kunde seine gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht erfüllen, wenn er lediglich die Archivierungs-CD mit den Daten des Lieferanten aufbewahrt. Diese Archivierungs-CD gibt nicht die Originale des aufbewahrungspflichtigen Kunden wieder, sondern Unterlagen eines Dritten. Damit sind Anfragen von Unternehmen (insbesondere von Apotheken) zu verneinen, bei denen Kunden auf die Aufbewahrung der Tagesrechnungen und ggf. auch der Lieferscheine, die ihnen vom Lieferanten zugesandt worden sind, verzichten können. Die anhand der eigenen Unterlagen erstellten Archivierungs-CDs sind damit nicht für die Kunden als ordnungsgemäß archivierte Daten anzuerkennen. 

Lohnbuchhaltung

Smartphones und Software steuerfrei überlassen        

Im Entwurf eines Gemeindefinanzreformgesetzes soll u. a. die private Nutzung von Computersoftware des Arbeitgebers steuerfrei gestellt werden. Dies soll auch gelten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets zur privaten Nutzung überlässt. Der Finanzausschuss beschloss die Gesetzesänderung am 29.02.2012. Das Gesetzgebungsverfahren dazu muss jedoch erst abgeschlossen werden.

Lohnsteuerhilfe

Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten

Hinsichtlich der anhängigen Frage, ob der Abzug der zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen verfassungsgemäß ist, soll nun ein Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheiden aufgenommen werden. Steuerbescheide sind deshalb diesbezüglich genau zu überprüfen. In den Fällen, in denen das Finanzamt bereits eine Einspruchsentscheidung erlassen hat oder noch erlässt, die den Abzug der zumutbaren Belastung bestätigt, sollte noch vor Ablauf der Klagefrist die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung im Rahmen einer schlichten Änderung beantragt werden. Bei den laufenden Steuerbescheiden muss Einspruch eingelegt werden, sofern der Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich des Abzugs der zumutbaren Bela stung bei Krankheitskosten fehlt.
HINWEIS:
Derzeit wird je nach Höhe des Einkommens und der Anzahl vorhandener Kinder im Steuerbescheid berechnet, in welcher Höhe Krankheitskosten zumutbar sind. Nur der übersteigende Betrag schlägt sich bei der Berechnung der Steuererstattung tatsächlich nieder.

Unternehmensberatung

Einfachere Bilanzen für Kleinstunternehmen

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedete am 21.02.2012 die sog. Micro-Richtlinie mit den Stimmen Deutschlands. Ziel der Regelung ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u. a. folgende Erleichterungen:
- Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten (Der umfangreiche Anhang zur Bilanz muss von Kleinstunternehmern z. B. nicht mehr erstellt werden)
- Einschränkung der Veröffentlichungspflicht (Die Offenlegung von Kleinstunternehmen ist nicht mehr zwingend erforderlich; der Jahresabschluss muss nur noch an das Register übersandt werden)
HINWEIS:
Von den vorgesehenen Befreiungen profitieren Kleinstunternehmen. Dazu müssen mindestens zwei von den folgenden drei Schwellenwerten unterschritten werden:
Bilanzsumme 350.000 EUR, Jahresumsatz 700.000 EUR und zehn Mitarbeiter.

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