Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 10
Buchhaltungsbüro
Elektronische Rechnung
Zwischenzeitlich wurde von der Finanzverwaltung ein BMF-Schreiben im Entwurf an diverse Verbände und Vertreter übersandt, das zum Thema elektronische Rechnungsstellung Aussagen der Finanzverwaltung enthält. Diesbezüglich werden jedoch Änderungen gefordert, die zur Klarstellung beitragen sollen. So fordert das IDW in einer Pressemitteilung vom 24.02.2012, dass zum Einen eine Änderung des Datenformats der elektronisch gespeicherten Rechnung bei unverändertem Inhalt nicht zu einem Verlust des Anspruchs auf Vorsteuerabzug führen kann. Auch das Kriterium der Lesbarkeit der auf Datenträgern gespeicherten elektronischen Rechnungen soll näher bestimmt werden. Sofern Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Unterlagen lesbar gemacht werden können, soll das Kriterium der Lesbarkeit erfüllt sein.
Lohnbuchhaltung
Beitragsberechnung für Mehrfachbeschäftigte
Sofern das Einzelentgelt aus einer Beschäftigung allein die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist ab 2012 im Wege einer Verhältnisrechnung gegebenenfalls zu kürzen. Die beitragspflichtigen Einnahmen aus dem jeweiligen Versicherungsverhältnis sind vor der Verhältnisrechnung auf die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze zu reduzieren. Im Rahmen einer neuen GKV-Monatsmeldung sind Arbeitgeber verpflichtet, der Einzugsstelle die Information „Mehrfachbeschäftigter“ zu übermitteln. Sofern Mehrfachbeschäftigte zusätzlich zum Monatsgehalt eine Einmalzahlung erhalten, müssen bei der sogenannten Vergleichsberechnung für die Einmalzahlung die bisherigen Arbeitsentgelte aller Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Lohnsteuerhilfe
Erstattungszinsen des Finanzamts
Durch einen Beschluss des BFH vom 22.12.2011 wird festgestellt, dass die Besteuerung der im Jahr 2008 zugeflossenen Erstattungszinsen zur Einkommensteuer ernstlich zweifelhaft ist. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. Der BFH hat über diese Fragen noch nicht entschieden. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch Aussetzung der Vollziehung bei der rückwirkenden Besteuerung von Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Unternehmensberatung
Rentenkürzung bei PV-Anlage
Die Finanzverwaltung hat zu den Fällen Stellung genommen, in denen eine Kürzung der Rente oder anderer Sozialleistungen droht, weil Einkünfte aus dem Betrieb einer Auf-Dach Photovoltaikanlage bezogen werden. In derartigen Fällen wird beantragt, die Unternehmereigenschaft rückwirkend auf den Ehepartner oder andere Familienangehörige zu übertragen, um so die drohenden Kürzungen zu vermeiden. Sofern der bisherige Unternehmer das Eigentum auf den neuen Unternehmern überträgt, liegt umsatzsteuerlich eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung vor (entgeltlich oder unentgeltlich). Wird die Anlage an den neuen Betreiber verpachtet, wird durch den bisherigen Eigentümer eine steuerpflichtige Vermietung einer Betriebsvorrichtung ausgeübt.
Überlässt der bisherige Unternehmer die Anlage dem neuen Unternehmer auf Dauer unentgeltlich zur Nutzung, wird die Photovoltaikanlage in den Privatbereich überführt und die unternehmerische Tätigkeit somit beendet. Dieser Vorgang ist als unentgeltliche steuerliche Wertabgabe zu erfassen.
HINWEIS:
Eine rückwirkende Übertragung der Unternehmereigenschaft ist steuerlich keinesfalls möglich.
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