Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 52

Buchhaltungsbüro

Riester-Rente: Zulageberechtigung für Ausländer

Ab dem 01.01.2010 wird der Personenkreis der unmittelbar begünstigten Personen, die von einer steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge profitieren, eingeschränkt.
Eine Zulageberechtigung von unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen, die einer der Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, ist nur noch für vor dem 01.01.2010 abgeschlossene Altverträge vorgesehen.
HINWEIS:
Nach dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben ist beabsichtigt, dass Zulageberechtigungen im Rahmen der steuerlichen Förderung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung) gekoppelt werden soll.

Lohnbuchhaltung

Jahreswagenrabatt – Meinung der Finanzverwaltung liegt vor

Um den geldwerten Vorteil zu bestimmen, ist der übliche Endpreis eines Kfz unter Letztverbrauchern als Maßstab und Ausgangsgröße für den Rabatt entscheidend. Der tatsächliche Angebotspreis kann in der Automobilbranche an Stelle des empfohlenen Preises angesetzt werden. Das BMF führt aus, dass der anzusetzende Endpreis sich ergibt, wenn 80 % des Preisnachlasses, der durchschnittlich beim Verkauf an Fremde tatsächlich gewährt wird, vom empfohlenen Preis abgezogen wird. Zu ermitteln ist der durchschnittliche Preisnachlass modellbezogen nach den tatsächlichen Verkaufserlösen in den vorangegangen drei Kalendermonaten.
HINWEIS:
Bei neu eingeführten Modellen darf in den ersten drei Kalendermonaten ein pauschaler Abschlag von 6 % der unverbindlichen Preisempfehlung als durchschnittlicher Preisnachlass angenommen werden.

Lohnsteuerhilfe

Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden

Nach dem BMF-Schreiben vom 21.12.2009 sind betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers grundsätzlich keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer, unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit. Etwas anders gilt nur bei der Verleihung von Arbeitnehmern für die gesamte Dauer ihrer Arbeitsverhältnisse an einen Entleiher. Damit folgt die Finanzverwaltung den Urteilen des BFH, entgegengesetzt zur Aussage in den Lohnsteuerrichtlinien 2008.

Unternehmensberatung

Weihnachtsfrieden: Finanzverwaltung schont

Die meisten deutschen Finanzämter achten auch im Jahr 2009 auf den „Weihnachtsfrieden“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung werden jeweils in der Zeit vom 21.12. bis 31.12.2009 grundsätzlich keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, Vollstreckungshandlungen unterlassen und keine Außenprüfungshandlungen vornehmen. In Steuer- und Bußgeldverfahren wird die Einleitung in der Zeit vom 21.12. bis 31.12.2009 nicht bekanntgegeben, keine Vorladung zur Vernehmung oder Anhörung durchgeführt, keine Bußgeldbescheide zugestellt und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
HINWEIS:
Dies gilt nicht für Kraft Gesetz eintretende Folgen (z.B. Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung).

Impressum  

HTD design 2007