Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 3
Buchhaltungsbüro
BilMoG - Abschaffung Die Reform des Bilanzrechts wird voraussichtlich
im Laufe des Jahres in Kraft treten und damit in Teilen erst ab 01.01.2010 wirksam werden. Ziel der Reform ist es vor allem sich an das IFRS anzunähern. U.a. soll dies dadurch erreicht werden, dass Aufwandsrückstellungen im Wesentlichen abgeschafft werden. Zugelassen werden aber weiterhin Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden
HINWEIS:
Es handelt sich um die umfangreichste Reformierung des Deutschen Handelsrechts.
Lohnbuchhaltung
Neue Sachbezugswerte ab 2009
Die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung wurden zum 01.01.2009 entsprechend angepasst. So gilt für Mahlzeiten ein neuer Monatswert von 210 EUR sowie für freie Unterkunft ein Monatswert von 204 EUR. Für die einzelnen Mahlzeiten sind für das Frühstück 1,53 EUR und für Mittag- bzw. Abendessen jeweils 2,73 EUR anzusetzen.
Lohnsteuerhilfe
Arbeitszimmer: Abziehbar im Mehrfamilienhaus
Liegt ein Einraum-Appartement auf einer anderen Etage in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich auch die Familienwohnung befindet, ist die häusliche Nutzung als Arbeitszimmer nicht gegeben. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 10.06.2008 das Appartement als außerhäusliches Arbeitszimmer betrachtet, weshalb die Aufwendungen vollumfänglich geltend gemacht werden können.
Unternehmensberatung
Schärfere Strafen bei Steuerhinterziehung
Die Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung wurde verschärft. Im Einzelnen gilt jetzt:
- Bei hinterzogenen Steuern von mehr als 50.000 EUR wiegt ein schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor, der mit einer Höchststrafe von zehn und nicht nur von fünf Jahren belegt wird.
- Bei hinterzogenen Steuern von mehr als 100.000 EUR kommt grundsätzlich keine Geldstrafe mehr in Betracht, weshalb hier als Standardstrafe eine Freiheitsstrafe zu verhängen ist.
- Bei hinterzogenen Steuern von mehr als 1 Mio. EUR kommt grundsätzlich keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht. Damit ist eine öffentliche Verhandlung durchzuführen und eine Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. |