Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 9
Buchhaltungsbüro
Umsatzsteuerberichtigung erfordert tatsächliche Rückzahlung
Eine Minderung der Bemessungsgrundlage tritt nur ein, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird. Vereinbaren der Leistende und der Leistungsempfänger die vollständige/teilweise Rückzahlung des bereits gezahlten Entgelts, kann die Minderung erst ab dem Jahr beansprucht werden, in dem der gesamte Rückzahlungsbetrag tatsächlich zurückgewährt wurde (Änderung der Rechtsprechung). Eine vollständig erbrachte Maklerleistung kann nach Urteil des BFH vom 18.09.2008 nicht rückgängig gemacht werden, wenn der Leistungsempfänger bereits bezahlt hatte.
Lohnbuchhaltung
Krankengeld aus gesetzlicher Krankenkasse
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 26.11.2008 entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn das von einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten bezogene Krankengeld in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird. Zu den Ersatzleistungen, die in den Progressionsvorbehalt fallen, gehört damit auch das Krankengeld, das eine gesetzliche Krankenkasse auszahlt. Es kommt nicht darauf an, ob der Bezieher des Krankengeldes pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied der Krankenkasse geworden ist.
Lohnsteuerhilfe
Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010
Nach dem seit 18.02.2009 beschlossenen Gesetzesentwurf (BürgerEntlastG) ist ab 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung stark ausgeweitet. So können künftig alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht. Auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können steuerlich berücksichtigt werden. Neu ist auch die voll umfängliche Absetzbarkeit der Beiträge für Kinder, die bei ihren Eltern privat mitversichert werden. Die Gesamtentlastung beträgt ca. 9,3 Mrd. EUR/Jahr.
HINWEIS:
Sonderleistungen wie Krankengeld fallen nicht unter die Neuregelung. Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar.
Unternehmensberatung
Aufforderungen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2007 mitOrdnungsgeldandrohungen werden Ende Februar verschickt
In den nächsten Tagen werden wie jedes Jahr die Aufforderung zur Nachholung unterbliebener Offenlegungen innerhalb einer Nachfrist von sechs Wochen verschickt. Dies geschieht unter Androhung eines Ordnungsgeldes (2.500 EUR bis 25.000 EUR). Mit der Androhung werden den Beteiligten zugleich die Kosten des Verfahrens auferlegt. Diese Kosten bleiben regelmäßig auch bestehen, wenn die Offenlegung später innerhalb der gesetzten Frist erfolgt.
HINWEIS:
Offenlegungspflichtige Unternehmen sind verpflichtet ihre Jahresabschlüsse regelmäßig 12 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres offenzulegen. Für das Bilanzgeschäftsjahr 2007 waren die Jahresabschlüsse grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2008 beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Informationen zur Offenlegung finden Sie im Internet unter www.ebundesanzeiger.de sowie zum Ordnungsgeld unter www.bundesjustizamt.de .
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