Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 7
Buchhaltungsbüro
Pendlerpauschale - Vorauszahlungen werden nicht angepasst
Derzeit führt die Finanzverwaltung die notwendigen Korrekturen der Steuerbescheide 2007 bezüglich der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer durch. Von der Finanzverwaltung wird darauf hingewiesen, dass die automatischen Korrekturläufe nicht die Vorauszahlungsbescheide umfassen. Da viele Vorauszahlungen nach neuer Rechtslage damit zu hoch festgesetzt wurden, sollte ein Antrag auf Herabsetzung gestellt und auf den korrigierten Steuerbescheid aufgrund der Pendlerpauschale Bezug genommen werden.
HINWEIS:
Der Antrag auf Herabsetzung sollte möglichst vor Überweisung der Vorauszahlung gestellt werden, da bereits entrichtete Vorauszahlungen in der Regel nicht mehr zurücküberwiesen werden
Lohnbuchhaltung
Werkstattwagen - keine 1 %-Methode
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhof vom 18.12.2008 unterliegt ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, nicht der Versteuerung mit der 1 %-Regelung. Ob ein Arbeitnehmer ein derartiges Fahrzeug auch für private Zwecke einsetzt, muss nach Ausführungen des Gerichts im Einzelnen festgestellt werden. Dabei hat das Finanzamt die Feststellungslast. Dieses kann sich nicht auf den sog. Beweis des ersten Anscheins berufen.
Lohnsteuerhilfe
Hartz IV für Kinder verfassungswidrig
Die Regelleistungen zur Grundsicherung für Kinder bis 14 Jahre von 211 EUR sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Die Regelungen werden dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt (BSG-Beschluss vom 27.01.2009). Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind die Leistungen auf 60 % der für alleinstehend Erwachsene maßgebenden Regelleistung festgesetzt. Nach Ansicht des Gerichts wird die Verfassungswidrigkeit mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz begründet, da Kinder von Sozialhilfeempfängern einen höheren Bedarf geltend machen können.
HINWEIS:
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen allerdings ab Juli 2009 Kinder von 7 bis 13 Jahren künftig 70 % des Regelsatzes erhalten, also 246 EUR
Unternehmensberatung
Jahresurlaub nach längerer Krankheit?
Kann ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung seinen Urlaub nicht innerhalb eines Kalenderjahres oder bis zum Ende des anschließenden Übertragungszeitraums (in der Regel 31. März des Folgejahres) nehmen, bleibt sein Anspruch auf Erholungsurlaub trotzdem bestehen. Noch offene Urlaubstage können ggf. später in Anspruch genommen werden (EuGH vom 20.01.2009 – Rs. C-350/06).
HINWEIS:
Der Verlust des Anspruchs ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub hätte nehmen können.
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