Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 51

Buchhaltungsbüro

Neues Umsatzsteuervergütungsverfahren ab 2010

Das BMF hat in einem umfangreichen Anwendungsschreiben vom 03.12.2009 zur Neuregelung des Umsatzsteuervergütungsverfahrens ab 01.01.2010 Stellung genommen. Die wesentlichen Änderungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, worauf das BMF Bezug nimmt, sind:


- Umstellung elektronischer Verfahren
- Mindestbeträge für Jahresanträge auf 50 EUR angehoben;
für Quartalsantrag = 400 EUR mindestens
- Rechnungen und Ausfuhrbelege sind in Kopie beizufügen (Originalrechnungen können ggf. verlangt werden)
- Der Vergütungsantrag ist bis spätestens 30.09. statt bisher 30.06. des Folgejahres im Mitgliedsstaat der Ansässigkeit zu stellen.

Der inländische Unternehmer reicht den Antrag über ein elektronisches Portal beim Bundeszentralamt für Steuern ein. Hier erfolgt die Überprüfung der Unternehmereigenschaft sowie der Vorsteuerabzugsberechtigung. Anschließend werden die Anträge binnen 15 Tagen an den Vergütungsmitgliedsstaat weitergereicht.

Lohnbuchhaltung

Neue Sachbezugswerte 2010 für Mahlzeiten

Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, betragen ab Kalenderjahr 2010:

- Für ein Mittag- oder Abendessen 2,80 EUR
- Für ein Frühstück 1,57 EUR.

Darüber hinaus können auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter den weiteren Voraussetzungen mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden.

Lohnsteuerhilfe

Erstattung von Abgeltungsteuer nach Heirat

Nach dem Schreiben des BMF vom 01.04.2009 können einbehaltene Abgeltungsteuern erstattet werden, wenn durch Heirat die Freistellungshöchstbeträge verdoppelt werden. Überschreiten damit die Kapitalerträge eines Steuerzahlers im Jahr der Eheschließung vor der Heirat den Freistellungshöchstbetrag für Alleinstehende von 801 EUR, dürfen die Banken die vor der Heirat wegen der Überschreitung des Freistellungshöchstbetrages einbehaltene Abgeltungsteuer erstatten. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitalerträge nach der Heirat zusammen mit seinem Ehegatten unter den Freistellungshöchstbetrag für Verheiratete von 1.602 EUR bleiben.

Unternehmensberatung

KfW-Sonderprogramm 2010

Mit einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurde auf die geplanten Verbesserungen im KfW-Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen hingewiesen. Schon jetzt können sich mittelständische Unternehmen die Finanzierung der Betriebsmittel für das Gesamtjahr 2010 sichern. Die Betriebsmittelvariante des KfW-Sonderprogramms wird erweitert und flexibilisiert. Dies wird durch längere Auszahlungsfristen und größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rückzahlung umgesetzt. So konnte bisher lediglich der aktuelle Liquiditätsbedarf beantragt werden, während nun die Finanzierung der Betriebsmittel für das Gesamtjahr 2010 gesichert werden kann.

Außerdem werden längere Laufzeiten bei Investitionskrediten eingeräumt (statt 15 Jahre nun 20 Jahre mit Verlängerung der Freijahre). Durch eine längere Zinsbindung, die sich grundsätzlich an den Kapitalmarktzinsen für die entsprechenden Laufzeiten orientieren, soll die Investitionsbereitschaft der Unternehmen planungssicher werden.
HINWEIS:
Die Änderungen werden im Laufe des Januar 2010 umgesetzt. Der Start ist für den 01.02.2010 beabsichtigt.

 

Impressum  

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