Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 50

Buchhaltungsbüro

Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben

Der Gesetzesentwurf dient vor allem der Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben. Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf u.a. folgendes vor:

- Steuerentstehung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13 b UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die sonstige Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist

- Umstellung auf monatlich abzugebende zusammenfassende Meldungen mit Bagatellgrenze 100.000 EUR pro Quartal (bis 31.12.2011), dann 50.000 EUR pro Quartal

- Erteilung einer USt-Id-Nr. auf Antrag für alle Unternehmer.

Zudem wird die Gewährung der Altersvorsorgezulage auch innerhalb EU und EWR-Ausland steuerlich möglich. Die degressive Abschreibung auf Gebäude wird auf das EU und EWR-Ausland ausgedehnt. Auch Spenden werden anerkannt, die an Einrichtungen erfolgen, die in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind.

 

Lohnbuchhaltung

Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird erweitert

Mit einem neuen Gesetzesentwurf wird die steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von 360 EUR auch gewährt wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers auf bestehende oder künftige Lohnansprüche angerechnet werden (dies gilt auch bei Mitarbeiterbeteiligungsondermögen). Durch die Ausweitung auf Entgeltumwandlungen rückwirkend zum 02.04.2009 soll die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalumwandlungen gefördert werden. Für die Steuerfreiheit ist es erforderlich, dass die Förderung zumindest allen Arbeitnehmern offensteht, die mindestens ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind.

Lohnsteuerhilfe

Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

Das niedersächsische Finanzgericht hat mit Beschluss vom 25.11.2009 (7 K 143/98) die Auffassung vertreten, der Solidaritätszuschlag sei ab 2005 nicht mehr verfassungsgerecht. Zwischenzeitlich hat die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben vom 07.12.2009 die vorläufige Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume ab 2005 bekanntgegeben. Noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide sind wegen der enthaltenen Vorläufigkeit zu überprüfen. Sofern noch kein Vorläufigkeitsvermerk vorgenommen wurde, soll gegen den Steuerbescheid unter Hinweis auf das Urteil Einspruch eingelegt und auf die anstehende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen werden.

Unternehmensberatung

Steuererhöhung durch Wegfall der Günstigerprüfung in 2010

Viele Beschäftigte müssen mehr Steuern bezahlen als bisher. Betroffen sind vor allem kinderlose Arbeitnehmer mit Steuerklasse III und einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1.685 EUR und 2.700 EUR. Auch Alleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II) und einem monatlichen Bruttolohn zwischen 1.020 EUR und 1.200 EUR müssen mit Mehrbelastungen im Monat rechnen. Die höhere Steuerlast ist mit dem Wegfall der sogenannten Günstigerprüfung zu begründen. Um komplizierte Berechnungen zu vermeiden, gibt es im Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Vorsorgepauschale ab 01.01.2010 keine Günstigerprüfung mehr.
HINWEIS:
Die Günstigerprüfung wird in der Einkommensteuerveranlagung jedoch weiter durchgeführt, so dass die eingetretene Schlechterstellung ggf. korrigiert werden kann.

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