Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 5

 

Buchhaltungsbüro

Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung auch bei Fälschung des Ausfuhrnachweises

Fälscht ein Abnehmer den Ausfuhrnachweis und kann dies der Unternehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung nicht versagen. Diese geänderte Rechtsauffassung vertritt der BFH in seinem nun veröffentlichten Urteil vom 30.07.2008.
HINWEIS:
Hinsichtlich der Nachweispflichten sowie darüber hinaus zur Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen steht nun ein neues ausführliches Schreiben des BMF vom 06.01.2009 zur Verfügung.

Lohnbuchhaltung

Sachbezüge bei Auswärtstätigkeit

Nach dem BFH-Beschluss vom 19.11.2008 sind bei einer Auswärtstätigkeit und vorgenommener Beköstigung des Arbeitnehmers nicht die Sachbezugswerte sondern die tatsächlichen Werte anzusetzen. Wird z.B. ein Arbeitnehmer für ein Fortbildungsseminar durch den Arbeitgeber angemeldet, bei der auch eine Tagespauschale für die Verpflegung entrichtet wurde, muss damit der tatsächliche Wert der gestellten Verpflegung durch den Arbeitgeber ermittelt und angesetzt werden.
HINWEIS:
Sofern die ermittelten Werte in die 44 EUR-Freigrenze einfließen können, bleiben derartige Sachbezüge außer Ansatz.

 

Lohnsteuerhilfe

Verlegung des Familienwohnsitzes (doppelter Haushalt)

Wird der Familienwohnsitz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung verlegt, ist dies häufig schädlich. Nicht so, wenn der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten verlegt wird und die bisherige Familienwohnung als Erwerbswohnung beibehalten wird. Dies entschied der BFH in seinem Urteil vom 30.10.2008 bei beiderseits berufstätigen Ehegatten.

Unternehmensberatung

Rechtsmissbrauch bei Steuerklassen zu Gunsten Elterngeld

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat klargestellt, dass Ehegatten vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln dürfen, um ein höheres Elterngeld dadurch zu beziehen (LSG NRW Urteile vom 12.12.2008). Allerdings wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache Revision beim Bundessozialgericht zugelassen, so dass eine endgültige Entscheidung hierzu noch abzuwarten ist.
HINWEIS:
Zwischenzeitlich ist wegen des Mindest-Elterngeldes in Höhe von grundsätzlich 300 EUR monatlich ein Verfahren vor dem FG Münster anhängig. Hier soll geklärt werden, ob auch beim Mindestelterngeld der Progressionsvorbehalt und damit die Versteuerung anwendbar ist.

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