Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 46

Buchhaltungsbüro

Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kabinett beschlossen

Der Entwurf enthält eine Reihe steuerlicher Maßnahmen, die zum 01.01.2010 in Kraft treten sollen:
Die Zinsschranke soll dauerhaft mit der höheren Freigrenze von 3 Mio. EUR weitergeführt werden. Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sollen Miet- und Pachtzinsen nicht mehr zu 65 %, sondern nur noch zu 50 % in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen. Die Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern wird mit 410 EUR wieder eingeführt. Alternativ gibt es künftig ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 EUR. Im Hotel- und Gastronomiegewerbe wird bei Beherbergungsleistungen der MwSt-Satz auf 7 % herabgesetzt. Bei der Erbschaftsteuer führen niedrigere Steuersätze für Geschwister und Kinder von Geschwistern zu Entlastungen; außerdem werden bei der Erbschaftsteuer Erleichterungen auch bei der Unternehmensnachfolge durch eine neue Lohnsummenregelung und beim Behaltenszeitraum erreicht. Des Weiteren wird eine Erhöhung des Kindergeldes pro Kind um 20 EUR und Anhebung des Kinderfreibetrages auf 7.008 EUR geplant.

Lohnbuchhaltung

Minijob und Kurzarbeit

Die OFD Koblenz weist in ihrer Pressemitteilung vom 29.10.2009 darauf hin, dass Einkünfte aus einem sog. Minijob auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden können. Entscheidend ist hier, wann der Nebenjob angetreten wurde:
War dies erst nach Beginn der Kurzarbeit der Fall, so rechnet die Arbeitsagentur einen Teil dieser zusätzlichen Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld an. Wurde bereits vor Beginn der Kurzarbeit ein Nebenjob aufgenommen, sind die Einkünfte aus dem Nebenjob nicht auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen.
HINWEIS:
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Zahlt der Arbeitgeber allerdings einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, so ist dieser Zuschuss steuerpflichtig.

Lohnsteuerhilfe

Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

Nach einem Urteil des FG München vom 18.08.2009 sind bei einem Districtmanager die einzelnen ihm zugeordneten Filialen regelmäßige Arbeitsstätten. Im Urteilsfall hatte sich die Zuständigkeit des Arbeitnehmers auf mehrere Niederlassungen seines Arbeitgebers erstreckt; diese suchte er fortlaufend immer wieder, wenn auch in unregelmäßigen Zeitabständen, auf. Das Gericht versagte damit den Ansatz von Reisekosten (tatsächliche Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen) und kam zum Ergebnis, dass nur die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte als Werbungskosten anzusetzen ist.
HINWEIS:
Die Fahrten zwischen den einzelnen Arbeitsstätten stellen jedoch Dienstreisen dar, mit der Folge, dass diese Fahrtkosten grundsätzlich als Werbungskosten mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind. Dies gilt aber nicht für die Verpflegungsmehraufwendungen.

Unternehmensberatung

Neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen

Die Bundesnetzagentur hat die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 veröffentlicht. Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen wird die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um 9 % bzw. 11 % sinken. Die Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage, die im Zeitraum von 12 Monaten jeweils bis zum 30.09. eines Jahres bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde.
HINWEIS:
Die jetzt ermittelte Degressions- und Vergütungssätze gelten für im Jahr 2010 neu in Betrieb PVA. Die genauen Werte sind auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de zu finden.

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