Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 43

Buchhaltungsbüro

Investitionsabzugsbetrag für PKW

Hat ein Steuerpflichtiger im Investitionsabzugsjahr bei Planung der neuen Investition die
1%-Methode angewendet, bestehen nach Aussage des FG Saarland keine ernstliche Zweifel, dass er für den neu anzuschaffenden PKW die geforderten Nachweise (ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbringen wird. Das Finanzamt verweigerte den Investitionsabzugsbetrag mit der Begründung, dass die Ankündigung, geeignete Aufzeichnungen zu führen, nicht glaubhaft seien.
HINWEIS:
Ab 2007 ist grundsätzlich der Investitionsabzugsbetrag zur Anwendung gekommen. Hierbei müssen u. a. auch 90 % betriebliche Nutzung des PKW mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch im Anschaffungsjahr und im Folgejahr belegt werden.

Lohnbuchhaltung

Übernahme von Studiengebühren durch Arbeitgeber

Die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber sind nach neuer Auffassung der Sozialversicherungsträger nicht nur lohnsteuerfrei sondern auch sozialversicherungsfrei. Grundlage hierfür ist die Ergänzung zur Sozialversicherungsentgeltordnung, die ab 22.7.2009 in Kraft getreten ist. Grundvoraussetzung bleibt aber weiterhin, dass ein überwiegend betriebliches Interesse des Arbeitgebers für die Übernahme der Studiengebühren vorliegt, das auch zu dokumentieren ist. Außerdem muss eine Rückzahlungsverpflichtung mit dem Studierenden vereinbart sein, wenn er das Unternehmen binnen zwei Jahren verlassen sollte.

Lohnsteuerhilfe

Spekulationsbesteuerung in 1999 ernstlich zweifelhaft

Das FG Münster hält die Besteuerung einer Veräußerung des noch nicht fertiggestellten Gebäudes für verfassungswidrig, soweit Verträge erfasst werden, die noch vor dem 22.12.1999 abgeschlossen wurden. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks innerhalb von 10 Jahren ist grundsätzlich nach § 23 EStG steuerpflichtig. Dabei sind auch die errichteten Gebäude mit einzubeziehen. In der alten gesetzlichen Fassung mussten die Gebäude nur in die Steuerpflicht einbezogen werden, wenn diese bereits fertiggestellt waren. Insofern wurde im Streitfall ein Kläger mit der Versteuerung belastet. Er hatte das Grundstück noch zum Zeitpunkt der alten Gesetzeslage erworben (1998) und mit Gültigkeit der neuen Rechtslage mit einem unfertigen Gebäude wieder verkauft.

Unternehmensberatung

Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Der Bundesrat hat zwischenzeitlich den Regelungen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zugestimmt. Einnahmen dürfen nur noch dann in Verbindung mit Ausgaben gebracht werden, wenn besondere Nachweispflichten erfüllt werden. Die in Zusammenhang stehenden Aufzeichnungsverpflichtungen müssen zeitnah erfüllt werden und müssen u. a. Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen, Verträge und Vereinbarungen, genutzte Wirtschaftsgüter, gewählte Geschäftsstrategie enthalten. Besondere Aufzeichnungen können unterbleiben, wenn die gezahlten Entgelte die Summe von 10.000 EUR je Person nicht übersteigen. Ebenso sieht das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vor, dass reiche Privatleute mit positiven Einnahmen von mehr als 500.000 EUR die Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren haben und auch durch eine Außenprüfung geprüft werden können.
HINWEIS:
Generell kann die Finanzverwaltung eine eidesstattliche Versicherung abverlangen, die bei Verweigerung durch den Steuerbürger zur Schätzungsbefugnis führt.

Impressum  

HTD design 2007