Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 42
Buchhaltungsbüro
Sonderabschreibungen bei Einkünfteerzielungsabsicht
Geltend gemachte Sonderabschreibungen (im Urteil des BFH vom 25.06.2009 nach Fördergebietsgesetz) sind nicht in eine befristete Totalüberschussprognose einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit vollständig abgeschrieben werden. Als Grundsatz hebt der BFH hervor, dass Sonderabschreibungen in eine auf wenige Jahre befristete Prognose einzubeziehen sind. Die SA ziehen nur die steuerlichen Wirkungen der Abschreibung nach vorne mit dem Charakter einer Steuerstundung. Dieser Vorteil wird in späteren Zeiträumen aber ausgeglichen.
HINWEIS:
Im Urteilsfall war eine befristete Totalüberschussprognose mit 10 Jahren zu erstellen.
Lohnbuchhaltung
Erstattung von Fortbildungskosten
Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt die Erstattung von Bildungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger der Bildungsmaßnahme ist. Es kann auch dann ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen, wenn die Rechnung an den Arbeitnehmer adressiert ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz zugesagt und der Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat.
HINWEIS:
Der Arbeitgeber hat auf der vorgelegten Originalrechnung die Kostenübernahme zu vermerken und eine Kopie der Rechnung zum Lohnkonto zu nehmen.
Lohnsteuerhilfe
Häusliches Arbeitszimmer – Anweisung der Finanzverwaltung
Der Streit um das häusliche Arbeitszimmer scheint einen identischen Verlauf zu nehmen wie die Entfernungspauschale. Nunmehr hat die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben vom 06.10.2009 die Finanzämter angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben. Die Aussetzung der Vollziehung betrifft sowohl Ermäßigungsanträge als auch Steuererklärungen ab 2007. In beiden Fällen, in denen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer mit bis zu 1.250 EUR absetzbar waren (kein anderer Arbeitsplatz, 50 %ige Nutzung) gewährt die Finanzverwaltung vorläufigen Rechtsschutz.
HINWEIS:
Das Risiko von Nachzahlungen und Aussetzungszinsen sollte auf jeden Fall eingeplant werden, da die derzeitige Rechtslage keine endgültige Aussage über die tatsächliche Verfassungswidrigkeit der Neuregelung ab 2007 darstellt.
Unternehmensberatung
Änderungen im Vereinsrecht
Der Bundesrat hat am 18.09.2009 den Gesetzesentwurf zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen gebilligt. Damit kommt es u.a. zu folgenden Änderungen im Vereinsrecht:
• Haftungserleichterungen für den Vereinsvorstand
Eingeführt wird ein Haftungsausschluss für den Vereinsvorstand bei leichter Fahrlässigkeit
• Elektronische Anmeldung zum Vereinsregister
Alle Anmeldungen können künftig durch elektronische Erklärungen erledigt werden.
Weiterhin sind jedoch alle Anmeldungen notariell zu beglaubigen. Alle Anmeldungen zum Vereinsregister müssen vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl vorgenommen werden.
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