Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 40

Buchhaltungsbüro

Kontoauszüge richtig aufbewahren

Im Rahmen des Online-Banking-Verfahrens übermittelt die Bank einen elektronischen Kontoauszug. Der Ausdruck dieses Kontoauszuges und Aufbewahrung auf Papier ist jedoch steuerlich nicht ausreichend. Der Kontoauszug ist ein originäres digitales Dokument und muss folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger archiviert werden. Hierbei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten: Dies gilt für mit einer Zehn-Jahresfrist auch für die maschinelle Auswertbarkeit des elektronischen Kontoauszuges.

Lohnbuchhaltung

Sofortmeldung auch per Handy möglich

Zu Beginn des Jahres 2009 wurden in besonders anfälligen Branchen wie z. B. in Bau-, Gaststätten-, oder Personentransportgewerben das Anmeldeverfahren für Mitarbeiter verschärft. Durch die elektronische Sofortmeldung können nach Aussage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung rechtzeitig gemeldet werden. Hierzu ist noch nicht einmal ein PC erforderlich; ein internetfähiges Handy reicht völlig aus (Link für die Online-Meldung: https://www.gkvnet-ag.de/svnet-online/scripts/Anmeldung.asp).

Lohnsteuerhilfe

Lohnsteuerkarten das letzte Mal auf Papier

Letztmals für das Kalenderjahr 2010 werden von den Gemeindeverwaltungen Lohnsteuerkarten an Arbeitnehmer auf Papier ausgegeben (aktuelle Farbe = gelb). Auf der neuen Lohnsteuerkarte 2010 ist von den Gemeinden die 11-stellige Identifikationsnummer in einem eigenen Feld anzugeben. Ab 2011 wird die Papierform durch das elektronische ElsterLohn II-Verfahren abgelöst.
Hinweis: Für den Eintrag eines steuerlichen Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ist wie bisher das zuständige Finanzamt aufzusuchen.

 

Unternehmensberatung

Maßnahmen zum Jahresende jetzt schon überlegen

Steuerliche Möglichkeiten der Gestaltung wirken nur dann, wenn diese rechtzeitig überlegt werden. So sollten schon jetzt sich abzeichnende Verluste festgestellt und u. a. überlegt werden, ob noch Gewinne vorgezogen werden können. So können Nachteile, wie der Verlust von Freibeträgen und anderen Abzügen vermieden werden. Weiter sollten die Investitionen im Auge behalten werden. Hier sollten auch die noch gebildeten Rücklagen oder Investitionsabzugsbeträge überprüft werden.

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