Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 39

Buchhaltungsbüro

Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Bei Änderung der Bemessungsgrundlage ist nach einer Verfügung der OFD Hannover vom 04.08.2009 ist die Vorsteuer erst in dem Zeitpunkt zu berichtigen, in dem der strittige Rechnungsbetrag tatsächlich zurückgezahlt wird. Nicht jedoch bereits bei Vereinbarung der Minderung. Abschnitt 223 Abs. 2 Satz 3 UStR 2008 ist nicht mehr anzuwenden. Die Grundsätze für eine Änderung sind auch bei besonderen Fallgestaltungen wie Mängelrügen, nachträgliche Gewährung von Boni, Skonti und Rabatten sowie bei Über- oder Doppelzahlungen anwendbar.

Lohnbuchhaltung

Dienstreisen: Längere Tätigkeit beim Kunden

Nach dem Urteil des BFH vom 09.07.2009, veröffentlicht am 16.09.2009, wird die betriebliche Einrichtung eines Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte. Dies gilt selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden seines Arbeitgebers längerfristig eingesetzt wird. Deshalb müssen die Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Kfz des Arbeitgebers mit dem pauschalen Kilometersatz je Fahrkilometer und nicht mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Lohnsteuerhilfe

Häusliches Arbeitszimmer – Entscheidung BFH

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das seit 2007 geltende Abzugsverbot betreffend der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verfassungsgemäß ist (BFH-Beschluss vom 25.08.2009, Az.: VI B 69/09, veröffentlicht am 16.09.2009, wegen Eintrag eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte im Ermäßigungsverfahren). Betroffen war der Fall eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gerade diese Voraussetzung war mit der Neuregelung ab 2007 als Ansatzbedingung entfallen.

Unternehmensberatung

Riesterrente-Mittelbare Berechtigung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der sogenannten Riesterrente ein nur mittelbar zulageberechtigter Ehegatte lediglich dann einen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage hat, wenn er einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt. Soweit eine eigene betriebliche Altersvorsorge besteht, reicht dies in einem solchen Fall nicht aus.

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