Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 34

Buchhaltungsbüro

Verkauf von Fingerfood im Kino

Nach dem Urteil des BFH vom 18.02.2009 hat ein Kinobetreiber den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Abgabe von Popcorn, Nachos, Süßigkeiten und Hot Dogs trotz Verkauf über Verkaufstheken anzuwenden. Im Urteilsfall wurde ausgeführt, dass keine für den Verzehr der Waren bestimmten Vorrichtungen angeboten wurden, wobei die Kinobestuhlung als keine Vorrichtung in diesem Sinne eingestuft wurde. Die verzehrfertige Zubereitung von Speisen kann zwar ein Dienstleistungselement sein, dem jedoch muss wenigstens ein weiteres hinzutreten, damit aus begünstigten Speiselieferungen regelbesteuerte Dienstleistungen werden.

Lohnbuchhaltung

Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten

Aufwendungen für Mahlzeiten die zur Beköstigung der Arbeitnehmer anlässlich einer Auswärtstätigkeit (z.B. Fortbildungsveranstaltungen) abgegeben werden, sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Dieser Rechtsprechung des BFH folgt auch die Verwaltung. Allerdings wird ein Wahlrecht zugelassen, weiter nach den Grundsätzen der Lohnsteuerrichtlinien zu verfahren. Danach kann eine Mahlzeit im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit auch mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert angesetzt werden, wenn der Wert 40 EUR pro Mahlzeit nicht übersteigt.
HINWEIS:
Die 44-EUR-Freigrenze ist jedoch bei Ansatz der Sachbezugswerte nicht möglich.

Lohnsteuerhilfe

Zwangsgeld wegen unvollständigem Jahresabschluss

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2009 kann ein Geschäftsführer einer GmbH unter Androhung eines Zwangsgelds zur Abgabe des Jahresabschlusses aufgefordert werden. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt ein Zwangsgeld in Höhe von 1.200 EUR wegen Abgabe eines unvollständigen Jahresabschlusses festgesetzt hat. Dies gilt nach Meinung des Gerichts auch dann, wenn es in dem betreffenden Geschäftsjahr nur sehr wenige Geschäftsvorfälle mit Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust der GmbH gegeben hat und in einer Anlage zur Bilanz dazu Erläuterungen enthalten sind.

Unternehmensberatung

Kein Ordnungsgeld wegen unterlassener Offenlegung

Mit Beschluss vom 16.06.2009 hat das Landesgericht Bonn entschieden, dass kein Ordnungsgeld wegen unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses festgesetzt werden kann, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Ordnungsgeld darf nur dann festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft ein Verschulden trifft. Der Gesellschaft war die Erfüllung der Offenlegungspflichten spätestens seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich.

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