Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 33
Buchhaltungsbüro
Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
Sofern die Umsatzsteuer innerhalb der 10-Tages-Frist zum Jahreswechsel geleistet wird, kommt eine Zuordnung zum Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in Betracht. Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, es komme dabei auf den tatsächlichen Zufluss/Abfluss beim Finanzamt an. Mit der Verfügung der OFD Rheinland wird klargestellt, dass nach Rechtsprechungsauffassung bereits der Zufluss/Abfluss stattfindet, wenn die Überweisung beim Steuerbürger stattfindet. Ferner wird ausgeführt, dass bei erteilten Einzugsermächtigungen immer der 10. als Zufluss/Abfluss anzunehmen ist.
Lohnbuchhaltung
Kurierfahrer sozialversicherungspflichtig?
Nach Meinung des Landessozialgerichts Bayern ist ein Kurierfahrer, der mit seinem eigenen Fahrzeug für ein Transportunternehmen tätig wurde, abhängig beschäftigt. Der Kurierfahrer hatte täglich 8 bis 10 Stunden in einem durch Funk gesteuerten zentralen Vergabesystem Aufträge erhalten und deshalb nicht weisungsfrei agiert. Die Tatsache, dass die Anmeldung der Tätigkeit im Rahmen einer Gewerbeanmeldung erfolgte und auch das eigene Fahrzeug eingesetzt wurde, war für die Richter nicht ausschlaggebend.
HINWEIS:
Durch die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wurde im Urteilsfall Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet.
Lohnsteuerhilfe
Bahncard als Werbungskosten
Ausgaben für eine Bahncard können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sich dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten (für Auswärtstätigkeit und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstäte) insgesamt um den Preis der Bahncard verringern. Die Möglichkeiten der privaten Nutzung der Bahncard spielt dann keine Rolle mehr. Das Finanzgericht Baden Württemberg hat außerdem entschieden, dass die Ausgaben für eine Bahncard in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können, auch wenn diese erst im Dezember gekauft wurde (keine zeitanteilige Berücksichtigung).
HINWEIS:
Durch die Wiedereinführung der Entfernungspauschale können die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel wieder angesetzt werden, sofern diese höher sind als die Entfernungspauschale selbst.
Unternehmensberatung
Kein Ordnungsgeld wegen unterlassener Offenlegung
Mit Beschluss vom 16.06.2009 hat das Landesgericht Bonn entschieden, dass kein Ordnungsgeld wegen unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses festgesetzt werden kann, wenn über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ein Ordnungsgeld darf nur dann festgesetzt werden, wenn die Gesellschaft ein Verschulden trifft. Der Gesellschaft war die Erfüllung der Offenlegungspflichten spätestens seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich.
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