Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 31

Buchhaltungsbüro

Elektronisches Ausfuhrverfahren ATLAS

Seit 01.07.09 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht hierfür bereits seit dem 01.08.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung (BMF-Schreiben vom 17.07.2009). Das betreffende BMF-Schreiben erläutert die Einzelheiten des elektronischen Ausfuhrverfahrens Anhand von Beispiele und erleichtert so seine Anwendung.
HINWEIS:
Außerdem werden die eng begrenzten Ausnahmen vom elektronischen Nachrichten-Austauschverfahren im genannten BMF-Schreiben erläutert.

 

Lohnbuchhaltung

Umlagezahlungen sind Arbeitslohn

Mit Urteil vom 07.05.2009 hat der BFH entschieden, dass Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und er Länder (VBL) im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn führen. Derartige Zahlungen verschaffen einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf Zusatzversorgung gegen die VBL für die betreffenden Arbeitnehmer. Im betreffenden Verfahren musste darüber entscheiden werden, ob nach dem Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL eine Rückzahlung von Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Nichterfüllung der Wartezeit einen Versorgungsanspruch gegenüber der VBL nicht mehr erdienen kann. Nach Auffassung des Gerichts führt dies nicht zu negativen Einnahme oder zu Aufwendungen des Versicherten.

Lohnsteuerhilfe

Studienkosten nach Berufsausbildung

Der BFH hat am 02.07.2009 seine Entscheidung zum Musterfahren bei Erststudienkosten mitgeteilt. Ein Steuerzahler hatte nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen und wollte diese Aufwendungen nicht nur bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 EUR als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzgericht muss nun in dieser Sache erneut verhandeln und so ggf. für klassische Erststudienfälle entscheiden, ob ein Sonderausgabenabzug möglich ist.
HINWEIS:
Betroffen sind vor allem Fälle, die ein Studium direkt nach dem Abitur aufnehmen.

Unternehmensberatung

Gewerblicher Grundstückshandel

Nach der Entscheidung des BFH vom 17.12.2008 liegt bei Anschaffung eines Grundstücks und im zeitlichen Zusammenhang stehender Veräußerung nach Bebauung keine private Vermögensverhaltung mehr vor. Vielmehr liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn der unbedingte Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der Bauverträge gefasst worden ist. Die Grundstücksveräußerung unterliegt dann auch der Gewerbesteuer. Zwar ist nach der BFH-Rechtsprechung keine Tätigkeit anzunehmen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden. Diese Drei-Objekt-Grenze verliert jedoch ihre Indizwirkung, wenn aufgrund objektiver Umstände zweifelsfrei feststeht, dass die Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind.

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