Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 29

Buchhaltungsbüro

Wahl der Gewinnermittlung

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 19.03.2009 entschieden, dass für nichtbuchführungspflichte Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erst mit der Erstellung des Abschlusses entfällt. Die bisherige Rechtsauffassung, wonach bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz das Wahlrecht zur Bilanzierung ausgeübt wurde, hat sich damit geändert.
HINWEIS:
Nach Erstellung des Abschlusses ist jedoch die Wahl der Überschuss-Rechnung nicht mehr möglich.

Lohnbuchhaltung

Elterngeld: Steuerklassenwechsel erlaubt

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.06.2009 dürfen Eltern die Steuerklasse wechseln, wenn sie dadurch ein höheres Elterngeld bekommen können. Im Urteilsfall führte der Wechsel der Steuerklassen zu insgesamt höheren monatlichen Steuerzahlungen der Eheleute. Dieser Effekt wurde bei der späteren Steuerfestsetzung wieder ausgeglichen und stellt keinen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar.

Lohnsteuerhilfe

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß

Zwei Verfassungsbeschwerden gegen den steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende hat das BVerfG mit Beschlüssen vom 22.05.2009 nicht zur Entscheidung angenommen. Im Streitfall war dem Kläger der Entlastungsbetrag versagt worden, da er verheiratet war. Das BVerfG sah darin keine Grundrechtsverletzung. 
HINWEIS:
Einsprüche in gleichgelagerten Fällen die sich auf das obengenannte Verfahren beziehen, haben daher keine Aussicht auf Erfolg mehr.

Unternehmensberatung

Wertguthaben können übertragen werden

Ab 01.07.2009 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit bei Beendigung ihrer Beschäftigung angesparte Wertguthaben (aus laufenden Arbeitsentgelt, Überstunden usw.) auf die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen. Bestimmte Voraussetzungen müssen hierzu vorliegen. Es handelt sich um Fälle, in denen kein neuer Arbeitgeber zur Verfügung steht oder der neue Arbeitgeber der Übertragung nicht zustimmt.
HINWEIS:
Bis Ende 2008 musste angespartes Wertguthaben aufgelöst werden, wenn eine Beschäftigung beendet wurde. Steuern und Sozialversicherungsbeitrage waren sofort fällig. Dies kann nun mittels einer Übertragung vermieden werden.

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