Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 28

Buchhaltungsbüro

Ermittlung des Gesamtumsatzes bei Kleinunternehmer

Bisher wurden in den Gesamtumsatz nach § 19 UStG nur die Differenzbeträge bei der Marchenbesteuerung einbezogen. Nach dem BMF-Schreiben vom 16.06.2009 ist künftig bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes auf die vereinnahmten Entgelte abzustellen. Die bisherigen Regelungen werden jedoch übergangsweise bis zum 31.12.2009 noch angewendet. Ab dem 01.01.2010 muss zwingend auf die vereinnahmten Entgelte bei der Berechnung des Gesamtumsatzes abgestellt werden.

Lohnbuchhaltung

Berechnung der Betriebsrente und Firmenwagen

Sachleistungen des Arbeitgebers wie etwa ein Dienstwagen zählen nicht zum Bruttomonatsgehalt und müssen nicht in die Berechnung der Altersversorgung einbezogen werden. Dies gilt nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 12.11.2008 jedenfalls dann, wenn kein vertraglicher oder tariflicher Anspruch darauf besteht, einen Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im vorliegenden Streitfall musste daher der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Firmenwagens nicht bei der Berechnung von Ruhestandsbezügen (Betriebsrente) berücksichtigt werden.

 

Lohnsteuerhilfe

Bekanntgabe per Telefax

Übermittelt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung per Telefax, handelt es sich nicht um eine Übermittlung durch die Post. Die Bekanntgabefiktion ist damit nicht anwendbar, wobei am 3. Tag nach Aufgabe zur Post die Bekanntgabe gilt. Gleiches gilt für die 3-Tages-Frist für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte (FG Köln vom 11.03.2009) bei analogem Endgerät ohne elektronische Aufzeichnungsmöglichkeit.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. beim BFH: X R 22/09.

 

Unternehmensberatung

Krankenversicherung GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.06.2009 kann der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gesetzlich familienversichert sein. Hierbei darf er weder als Geschäftsführer tätig geworden sein noch aus der GmbH Einnahmen erzielen. Bei der Überprüfung der Familienversicherung legte im Streitfall der Kläger einen Gesellschaftsvertrag über die Gründung einer GmbH vor. Danach war die Frau alleinige Gesellschafterin dieser GmbH und neben drei weiteren Personen allein vertretungsberechtigt als Geschäftsführerin. Unter den genannten Voraussetzungen, so das Gericht, übt sie jedoch keine selbstständige Erwerbstätigkeit, sondern eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus.

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