Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 26

 

Buchhaltungsbüro

Aufteilung der Anschaffungskosten bei Grundstücken

Grundsätzlich sind die entstandenen Schuldzinsen nach dem Verhältnis der Wohn-/und Nutzflächen aufzuteilen (BFH vom 01.04.2009, veröffentlicht am 10.06.2009). Dies ist dann der Fall, wenn die Valuten sämtlicher Darlehen auf ein Girokonto fließen, von dem dann der Steuerpflichtige den gesamten Kaufpreis an den Verkäufer überweist. An dieser Entscheidung ist auch dann festzuhalten, wenn die Darlehen zur Finanzierung für die unterschiedlichen Grundstücksteile gesondert vereinbart wurden und die Darlehen unterschiedliche Grundstücksteile, die eigene Wirtschaftgüter bilden, betreffen.

 

Lohnbuchhaltung

Personalkosten für Kantinenbetrieb

Die Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen gelten auch den Mehraufwand für Verpflegung hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig vom Steuerpflichtigen zu tragen ist. Mit dem Urteil vom 17.02.2009 bekräftigt der BFH die für den Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen geltenden Grundsätze. Der Mehraufwand für auswärtige Verpflegung soll damit abgegolten werden. Dabei kommt es für die Gewährung der Pauschbeträge nicht darauf an, wie sich die konkrete Verpflegungssituation am jeweiligen Einsatzort darstellt oder ob zusätzliche Aufwendungen aufgrund besonderer Umstände (Kantinenbetrieb) anfallen.

 

Lohnsteuerhilfe

Keine Entfernungspauschale für Flugstrecke

Nach dem Urteil des BFH vom 26.03.2009 werden die gesetzlichen Vorgaben bei der Entfernungspauschale im Hinblick auf Flugstrecken bestätigt. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen wurden und stattdessen der Abzug der tatsächlichen Flugkosten erfolgt. Sofern mit dem Flugzeug Strecken für Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten zurückgelegt werden, kommt deshalb ausschließlich der Ansatz von tatsächlich nahgewiesenen Aufwendungen in Frage.

 

Unternehmensberatung

Bürgerentlastungsgesetz vom Bundestage beschlossen

Am 19.06.2009 wurde das Bürgerentlastungsgesetzt beschlossen; mit der Zustimmung des Bundesrates ist Anfang Juli 2009 zu rechnen. Überwiegend werden durch den neuen Gesetzesentwurf die Neuregelungen zum Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2010 geregelt. Hierbei werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge begünstigt.
Weitere Versicherungsaufwendungen oder andere private Vorsorgeaufwendungen sind allerdings dann nicht mehr abziehbar.

HINWEIS:
Mit der Neuregelung trägt der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das den Umfang der Abzugsvoraussetzungen kritisierte.

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