Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 25
Buchhaltungsbüro
Verdopplung der Jahresumsatzgrenze für Ist-Versteuerung auf 500.000 EUR ab 01.07.2009
Zur Verbesserung der Liquiditätslage der Unternehmen ist im Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes geplant ab 01.07.2009 Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 EUR (bisher: 250.000 EUR) die Ist-Versteuerung zu ermöglichen. Die Regelung soll bis 2011 beschränkt sein. Der Unternehmer muss einen Antrag beim Finanzamt auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten stellen.
HINWEIS:
Der Übergang zur Ist-Versteuerung verschafft Betrieben Liquiditätsvorteile, da Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat.
Lohnbuchhaltung
Vermietung Arbeitszimmer an GmbH
Ob der Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Vermietung des in seinem Wohnhaus belegenen Arbeitszimmers an die GmbH Einkünfte als Arbeitnehmer oder aus Vermietung erzielt, hängt davon ab, ob das Arbeitszimmer vorrangig im Interesse der GmbH genutzt wird. Vermietungseinkünfte liegen vor, wenn der Geschäftsführer das Arbeitszimmer im überwiegenden Interesse der GmbH nutzt; die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige. Nach Auffassung des Finanzgerichts München in seinem Urteil vom 07.10.2008 war Arbeitslohn gegeben, da der Kläger nicht plausibel darlegen konnte, weshalb er am Abend und an Wochenende das Arbeitszimmer nutzen musste, statt in seinem Büro zu arbeiten.
HINWEIS:
In derartigen Fällen ist zusätzlich auf den Drittvergleich zu achten, d. h. es sind vergleichbare Verträge mit fremden Dritten abgeschlossen worden.
Lohnsteuerhilfe
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage erst bei Verwendung Werbungskosten
Erst wenn Beiträge zur Instandhaltungsrücklage tatsächlich für Erhaltungsaufwendungen ausgegeben werden, können diese als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dies hat der BFH nun erneut in seinem Urteil vom 09.12.2008 entschieden. Gerade bei Veräußerung von Wohnungen sollte dieser Umstand bei der Kaufpreisermittlung einbezogen werden, da in Höhe der noch nicht verwendeten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage der Werbungskostenabzug auf den Erwerber übergeht.
HINWEIS:
Es war erwartet worden, dass der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgrund des geänderten Wohnungseigentumsgesetzes ändern wird. Dies ist leider nicht der Fall.
Unternehmensberatung
Rekordstand beim Kontenabfrageverfahren
Nach Aussage des Bundesfinanzministeriums hat sich die Zahl der Abrufe von Kontostammdaten im Jahr 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,8% auf 31.510 erhöht. Auch im Jahr 2009 werden verstärkt Kontenabrufe durchgeführt. In den ersten beiden Monaten wurden bereits 5.605 Abrufe getätigt. Dabei seien nach Aussage des Finanzministeriums eine erhebliche Anzahl von Fällen bislang unbekannter Konten und Depots festgestellt worden.
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