Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 24

 

Buchhaltungsbüro

Gewerbesteuerrückstellung 2008

Die Gewerbesteuer ist ab 2008 keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Trotz des Abzugsverbotes ist die Bildung der Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die OFD Rheinland weist in ihrer Verfügung vom 05.05.2009 darauf hin, dass keine Entnahme vorliegt. Bei der Höhe der Gewerbesteuerrückstellung ist jedoch die sogenannte 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden. Die Gewinnminderung durch die Rückstellung ist außerbilanziell zu korrigieren.
HINWEIS:
Soweit es in den steuerlichen Vorschriften auf die Größe des Betriebsvermögens ankommt (z.B. beim Investitionsabzugsbetrag), mindert die Gewerbesteuerrückstellung das Betriebsvermögen.

 

Lohnbuchhaltung

Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse

Bei der betrieblichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse kommt kein direkter Rentenversicherungsvertrag mit dem Angestellten und der Versicherungsgesellschaft zustande, sondern die Pensionskasse ist Vertragspartner. Ansonsten ist die Behandlung wie bei der sogenannten Direktversicherung zu beachten. Besonders vorteilhaft bei der Direktversicherung und der Pensionskasse ist, dass ausscheidende Mitarbeiter ihre Ansprüche aus den Pensionskassen und der Direktversicherung zum nächsten Arbeitgeber problemlos mitnehmen können.

 

Lohnsteuerhilfe

Papier-Lohnsteuerkarte nur noch für 2010

Für das Jahr 2011 werden keine Papier-Lohnsteuerkarten mehr versandt. Mit der Umsetzung des Elster-Lohn II-Verfahrens ist die Finanzverwaltung in der Lage, Arbeitgebers künftig verwertbare Lohnsteuerabzugsmerkmal vollelektronisch zur Verfügung zu stellen. Bislang müssen diese Daten noch in Lohnsteuerermäßigungsverfahren als Freibetrag auf der Papier-Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

 

Unternehmensberatung

Basiszins für Unternehmensbewertungen und Beteiligungen

Zur Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigener abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei aus einem Basiszins zzgl. eines Risikozuschlags. Basiszinssätze sollen bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden. Für Bewertungsstichtage im Mai 2009 beträgt der Basiszinssatz wie auch im April 2009 4,00%

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