Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 23

 

Buchhaltungsbüro

Kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen

Für vor dem 01.01.2005 ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden- Umlaufvermögen -, besteht nach Ansicht des BFH auch nach europäischen Recht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung (Urteil vom 12.02.2009).
HINWEIS:
Ab 01.01.2005 ist bei Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse eine Vorsteuerberichtigung auch für Umlaufvermögen durchzuführen.

 

Lohnbuchhaltung

Kurzarbeitergeld kann zu Steuernachzahlungen führen

Erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld ist diese Leistung steuerfrei. Allerdings unterliegt das bezogene Leistung dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit den Einkommensteuersatz. Dies bedeutet für viele Arbeitnehmer eine Steuernachzahlung im kommenden Jahr bei Abgabe der Einkommensteuererklärung. Hierauf sollten die Mitarbeiter schon jetzt hingewiesen werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
HINWEIS:
Arbeitnehmer haben eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn z.B. Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bezogen wurde.

 

Lohnsteuerhilfe

Wegverlegung des Wohnsitzes vom Beschäftigungsort unschädlich

Der BFH hat in zwei Urteilen vom 05.03.2009 (Az. VI R 58/06 und VI R 23/07) seine Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung geändert. Die Wegverlegung des Haupthausstandes aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort ist danach unschädlich, wenn der Steuerpflichtige am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet. Ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort ist nicht notwendig.
HINWEIS:
Die Reaktion der Finanzverwaltung auf diese neuen Urteile steht noch aus. In vergleichbaren Fällen sollte daher Einspruch mit Hinweis auf die genannten Urteile eingelegt werden.

 

Unternehmensberatung

Privatnutzung des Firmenwagens ist pfändbar

Kann ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch privat nutzen, hat er hierdurch einen finanziellen Vorteil. Geldleistungen und dieser auch steuerlich anzusetzende geldwerte Vorteil sind bei einer Lohnpfändung zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens zusammenzurechnen. Dies entschied nun das Hessische LAG am 15.10.2008.
HINWEIS:
Das dem Schuldner verbleibende monatliche Einkommen kann somit deutlich unter der Pfändungsgrenze liegen.

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