Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 20
Buchhaltungsbüro
Elektronisches Fahrtenbuch
Eine mittels Computerprogramm erzeugte Datei, an deren bereits angegebenen Datenbestand zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen vorgenommen werden, stellt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar (Finanzgericht Münster vom 18.12.2008). Das Gericht führt aus, dass die Reichweite der Änderungen in der Datei selbst dokumentiert und bei gewöhnlicher Einsichtnahme in die Datei offen gelegt werden muss. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Die zu erfassenden Fahrten einschließlich der dann erreichten Gesamtkilometerstände müssen im Fahrtenbuch vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Selbst wenn die einzelnen Eintragungen in der Computerdatei unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Fahrt vorgenommen worden sind, ist eine Aufzeichnung per Excel-Datei nicht als ordnungsgemäß anzusehen.
Lohnbuchhaltung
Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert
Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist statt wie bislang maximal 18, jetzt für bis zu 24 Monate möglich. Die Bundesagentur für Arbeit wird Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit außerdem ab dem 7. Monat vollständig erstatten. Dies gilt auch für übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte.
HINWEIS:
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Festlegung des Steuersatzes für das übrige, steuerpflichtige Steuereinkommen im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt.
Lohnsteuerhilfe
Steuerfreiheit einer Rente
Eine Schadensersatzrente, die dem durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, unterliegt nicht der Steuerpflicht. Im zu entscheidenden Fall vor dem Bundesfinanzhof am 26.11.2008 verstarb der Ehemann an den Folgen eines ärztlichen Fehlers. Die Versicherung zahlte eine monatliche Schadensersatzrente, wobei 2/3 auf den Unterhaltsschaden und 1/3 auf den Haushaltsführungsschaden entfielen.
HINWEIS:
Derartige Renten unterliegen mit dem Gesamtbetrag nicht der Einkommensteuerpflicht.
Unternehmensberatung
Ehedoppelname – Verfassungsgericht sagt nein
Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.05.2009 entschieden, dass die Regelung, nach der einem Ehedoppelnamen kein weiterer Namen als Begleitnamen angefügt werden darf, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ehegatten können bei der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen und damit Ehenamen bestimmen. Dabei können sie zwischen dem Geburtsnamen oder dem bisher geführten Namen der Frau oder des Mannes wählen. Ansonsten trägt jeder Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen weiter. Wird nun schon ein aus mehreren Namen bestehender Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt, dann darf jedoch der andere Ehegatte seinen Namen dem Ehenamen nicht als Begleitname anfügen.
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