Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 14

 

Buchhaltungsbüro

Neues Vorsteuervergütungsverfahren ab 2010

Zum 01.01.2010 wird ein neues Vorsteuervergütungsverfahren eingeführt, das sehr einfach gestaltet ist. Der Antrag auf Erstattung ist ab dann nicht mehr wie bisher auf Papier, sondern nur noch elektronisch im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens zu stellen – für deutsche Unternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Erstattungssumme für ein Kalenderjahr muss mindestens 50,00 EUR betragen. Die Pflicht zur Einreichung der Rechnungen im Original entfällt; Rechnungskopien können aber ab einem bestimmten Nettobetrag verlangt werden.
HINWEIS:
Der Antrag muss spätestens am 30.09. des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres vorliegen. Die Vergütung muss grundsätzlich spätestens nach vier Monaten in zehn Tagen erfolgen, ansonsten muss der Vergütungsbetrag verzinst werden.

 

Lohnbuchhaltung

Pflichtmitgliedschaft in Berufsgenossenschaft

Ein Unternehmen ist gegen die Pflichtmitgliedschaft in seiner Berufsgenossenschaft gerichtlich vorgegangen. Dabei rügte er die Pflichtmitgliedschaft als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Der EuGH hat im Urteil vom 05.03.2009 jedoch die Mitgliedschaftspflicht in der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft als gemeinschaftsrechtlich unbedenklich bejaht, sofern sie für das finanzielle Gleichgewicht dieses Teils der Systeme der sozialen Sicherheit erforderlich ist.

 

Lohnsteuerhilfe

Kinderbonus in 2009

Für jedes Kind, für das in 2009 mindestens ein Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag von 100,00 EUR (sogenannter Kinderbonus) gezahlt. Für den Einmalbetrag gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das festgesetzte und im Allgemeinen monatlich gezahlte Kindergeld maßgebend sind. Tritt z. B. der Anspruch auf Kindergeld erst zu einem späteren Zeitpunkt ein (z. B. Geburt eines Kindes im August 2009) wird der Einmalbetrag ebenfalls gewährt. Ein gesonderter Antrag auf Festsetzung und Auszahlung des Einmalbetrages ist grundsätzlich nicht erforderlich. Gibt es mehrere Anspruchsberechtigte in 2009 so wird der Einmalbetrag gegenüber demjenigen festgesetzt und ausgezahlt, der vor der Auszahlung zuletzt kindergeldberechtigt war.
HINWEIS:
Da die Kinderfreibeträge hinsichtlich des Kinderbonus nicht erhöht wurden, kann es bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dazu kommen, dass vor allem Bezieher höheren Einkommens von der Einmalzahlung nicht profitieren.

 

Unternehmensberatung

Gläserne Unternehmer: Neue Informationspflichten

Der Entwurf zum Steuerbekämpfungsgesetz soll ab dem 01.01.2010 gelten. Insbesondere einige der europäischen Nachbarn sind davon betroffen, unter anderem Österreich, Luxemburg, Liechtenstein und Andorra. Schon jetzt sind die inländischen Geschäftsaktivitäten nachzuvollziehen. So müssen Bilanzen von Kapitalgesellschaften ausnahmslos im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht werden. Auf Rechnungen ist die Steuer- bzw. Umsatzsteuer-IDNr. anzugeben und Meldungen sind fast generell elektronisch zu übermitteln. Nun werden diese Pflichten im internationalen Bereich erweitert. Um Steuerhinterziehung auch im Ausland nachvollziehen zu können, ist der Informationsaustausch in Steuersachen vorgesehen. Dabei sind Informationen den jeweiligen Finanzbehörden zugänglich zu machen und auf Anfrage ausländischer Finanzbehörden zur Verfügung zu stellen.
HINWEIS:
Zu diesen Informationen gehören z. B. Bankinformationen und Auskünfte über die Eigentumsverhältnisse von Gesellschaften.

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