Aktuelles aus Steuern und Recht

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 12

 

Buchhaltungsbüro

7 % Umsatzsteuer bei Partyservice?

Im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.12.2008 wurde die Frage des Steuersatzes bei einem Partyservice für folgenden Fall geklärt:
Zusätzlich zur Lieferung von Speisen gehört zum Leistungsangebot die Überlassung von Geschirr und Besteck; hierfür wurde jeweils gesondert ein Entgelt berechnet. Nicht alle Kunden bzw. nur ein Teil machte von diesem Angebot tatsächlich Gebrauch. Bei Überlassung von Geschirr und Besteck wurde dieses anschließend nach Abholung beim Kunden vom Partyservice gereinigt. Nach Meinung des Bundesfinanzhofs liegt eine einheitliche Leistung vor, die als sonstige Leistung einzustufen und damit mit dem Regelsteuersatz zu besteuern ist. Der Partyservice hat die Speisen verzehrfertig zubereitet und zur vereinbarten Zeit zusätzlich Geschirr und Besteck überlassen. Eine Aufteilung kommt nach Meinung des Bundesfinanzhofs nicht in Betracht.

 

Lohnbuchhaltung

Korrektur der Lohnabrechnung durch neue Steuertarife

Nach den Regelungen des Konjunkturpaketes II muss der neue Steuertarif bereits für die Lohnabrechnung der Monate März 2009 ff. durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Bei der Korrektur der bereits abgerechneten Monate Januar und Februar 2009 kann der Arbeitgeber unterschiedlich vorgehen. Zum einen ist eine völlige Neuberechnung der bisherigen Lohnzahlungszeiträume Januar und Februar möglich. Zum anderen kann dagegen eine Differenzberechnung für diese beiden Monate bei der März-Abrechnung nach dem Prinzip des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs erfolgen. Außerdem ist es zulässig, die Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs einer zeitnah anstehenden Einmalzahlung vorzunehmen.
HINWEIS:
Mit Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs ausgeschlossen. Dies betrifft Arbeitnehmer, die bis Ende Februar 2009 aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden sind.

 

Lohnsteuerhilfe

Entwurf zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale liegt vor

Am 05.03.2009 hat der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Pendlerpauschale beraten. Danach soll der Rechtstand von 2006 auch für die Jahre ab 2007 wiederhergestellt werden. Das beinhaltet nicht nur die Abzugsmöglichkeit von 0,30 EUR ab dem 1. km als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern darüber hinaus auch die Fahrkarten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Kosten eines Unfalls auf der Pendelstrecke.
HINWEIS:
Bereits am 10.02.2009 hatte das bayerische Kabinett einen Gesetzentwurf zu diesem Thema im Bundesrat eingebracht. Dieser unterscheidet sich im Wesentlichen nur in seiner Begründung. Eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft ist jedoch auch mit dieser Neuregelung nicht ausgeschlossen.

 

Unternehmensberatung

Umweltprämie kann mit Kaufvertrag des Neuwagens reserviert werden

Nach einer Pressemitteilung des BMWi vom 09.03.2009 kann durch Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reserviert werden. Das neue Verfahren tritt am 30.03.2009 in Kraft. Auch Erben können nun gegen Vorlage des Erbscheins für einen auf den Erblasser zugelassenen Pkw die Abwrackprämie geltend machen
HINWEIS:
Auch bei einer Reservierung erfolgt die Auszahlung der Umweltprämie erst, wenn der erworbene Pkw neu zugelassen und das Altfahrzeug verschrottet ist und der Nachweis hierüber vorliegt.

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