Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 11
Buchhaltungsbüro
Konkrete Leistungsbeschreibung in Rechnungen
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 08.10.2008 entschieden, dass die Beschreibung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 01“ in einer Rechnung nicht ausreicht, die Leistung zu identifizieren. Es müsste sich aus den weiteren Angaben in der Rechnung oder aus den in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen eine weitere Konkretisierung ergeben. Derartige Rechnungen sind nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen.
HINWEIS:
Das Abrechnungspapier muss Angaben enthalten, welche die eindeutige Identifizierung der abgerechneten Leistungen ermöglichen.
Lohnbuchhaltung
Lohnsteuer-Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Unterlässt es ein GmbH-Geschäftsführer die Lohnsteuer fristgerecht abzuführen, haftet der Geschäftsführer nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.11.2008 für den Steuerausfall. Im Urteilsfall musste das Finanzamt die Lohnsteuersumme bei der später folgenden Insolvenz der GmbH an die Insolvenzmasse zurückzahlen. Hätte der Geschäftsführer die Steuer vor Beginn des insolvenzrechtlichen Anfechtungszeitraums abgeführt, wäre es nicht zu einem Steuerausfall gekommen. Im Urteilsfall bestand zwischen Unterlassen und Steuerschaden ein ausreichender Zusammenhang von Ursache und Wirkung.
Lohnsteuerhilfe
Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung
Wird ein Darlehen durch eine Kapitallebensversicherung abgesichert und dient dies nicht ausschließlich und unmittelbar der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie führt dies zur steuerschädlichen Verwendung. Im Urteilsfall des Finanzgericht Sachsen-Anhalt vom 09.11.2008 wurden die Darlehensmittel auf ein gemischtes Konto der GbR überwiesen und dort auch zur Finanzierung der Bareinlage des Gesellschafters, für Zinszahlungen und für Privatentnahmen der Gesellschafter verwendet. Die Zinsen aus der Lebensversicherung unterliegen wegen der schädlichen Verwendung insgesamt der Besteuerung
Unternehmensberatung
Neue Unterhaltsleitlinien
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine neuen Unterhaltsleitlinien bekannt gegeben. Die „Düsseldorfer Tabelle“ ist – in Verbindung mit den Unterhaltsleitlinien des jeweiligen OLG – für die Familiengerichte maßgeblich zur Bestimmung von Unterhaltsansprüchen.
Wegen der Kindergeld-Erhöhung um 10 EUR zum 01.01.2009 wird kein Kind bzw. kein unterhaltsberechtigter Elternteil schlechter gestellt als vor diesem Zeitraum.
Kinder getrennt lebender Eltern ab dem zwölften Geburtstag haben jetzt Anspruch auf etwas höhere Unterhaltsbeträge, z.B. stehen dem ersten Kind von Unterhaltspflichtigen der niedrigsten Stufe (bis 1.500 EUR Nettoeinkommen) im Alter von 12 bis 17 Jahren 295 EUR Unterhalt im Monat zu, das sind 7 EUR mehr als bisher.
Bei Volljährigen wächst der Satz in der niedrigsten Stufe um 14 EUR auf 268 EUR.
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