Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 19

Buchhaltungsbüro

Angemessenheit eines betrieblichen Pkw

Ein Fahrzeug, das für den Unternehmer durchgehend horrend hohe Kosten verursacht, ist weder geeignet noch dazu bestimmt, den Betrieb zu fördern. Grundsätzlich ist der Unternehmer frei in seiner Entscheidung, welche und wie viele Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Nach Auffassung des FG Nürnberg vom 07.01.2012 muss jedoch der Unternehmer darlegen und glaubhaft machen, dass überwiegend betriebliche Gründe zum Erwerb des Fahrzeuges geführt haben. Betriebsausgaben sind lediglich die Kosten für die tatsächlich durchgeführten betrieblichen Fahrten in angemessener Höhe. Bei der Beurteilung sind im Einzelfall folgende Tatsachen zu beurteilen:
- Größe des Unternehmens
- Höhe der Einnahmen und der Gewinne
- Umfang und Häufigkeit der Privatnutzung
- Sonderzubehör, wie Sportausstattung
- Häufiger Wechsel der Fahrzeuge
- Bedeutung für den Geschäftserfolg
- Üblichkeit im Vergleich zu anderen Unternehmen
- Verursachung der Anschaffung aus privaten Gründen

Lohnbuchhaltung

OMS - Nachfolger von ELENA

Ende September 2011 wurde die Einstellung des elektronischen Entgeltnachweises - ELENA beschlossen. Nun wurde das Projekt „OMS - Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ offiziell gestartet. Damit verbunden ist eine zweijährige umfassende Untersuchung der in Deutschland derzeit bestehenden elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren in der sozialen Sicherung. Die Zielsetzung ist die Erarbeitung möglicher Optimierungspotentiale.

Lohnsteuerhilfe

Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, wie in Fällen verfahren werden soll, in denen der Mitteilungspflichtige bisher keine Rentenbezugsmitteilung übermitteln konnte. Sofern die Steueridentifikationsnummer und/oder das Geburtsdatum des Leistungsempfängers nicht bekannt sind, ist eine Übermittlung im Einzelfall nicht möglich. In einigen Fallgestaltungen ist dem Mitteilungspflichtigen das in der Identifikationsnummer-Datenbank gespeicherte Geburtsdatum des Leistungsempfängers nicht bekannt. Auch die Abgabe der Identifikationsnummer bereitet in einzelnen Fällen mangels möglicher Erfassung beim Leistungsempfänger Probleme.
HINWEIS:
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung haben grundsätzlich bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres den Rentenbezu g der zentralen Stelle durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Unternehmensberatung

Elektronische Abgabe der ZM

Ab dem 01.01.2013 steht der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung für die elektronische Abgabe der ZM nicht mehr zur Verfügung. Spätestens ab 2013 ist die Übermittlung nur noch über ein sicheres Verfahren möglich, das den Datenübermittler identifiziert. Zusammenfassende Meldungen können nur noch über die bereits bestehenden Zugänge des BZStOnline-Portals, des ElsterOnline-Portals und zukünftig auch über Elster-Formular übermittelt werden. HINWEIS: Ab dem 01.01.2012 wurde die Bagatellgrenze für die vierteljährige Abgabe von 100.000 EUR auf 50.000 EUR gesenkt. Sofern innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte die Betragsgrenze im Kalendervierteljahr überschreiten, muss ab dem Folgequartal zur monatlichen Abgabe gewechselt werden.

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