Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 8

Buchhaltungsbüro

Das sogenannte Seeling-Modell wird abgeschafft

Nach dem sogenannten Seeling-Modell hat der Unternehmer die Möglichkeit, 100 % Vorsteuerabzug zu beantragen, sofern die unternehmerische Nutzung am gemischt genutzten Gebäude mindestens 10 % beträgt. Im Gegenzug muss der Unternehmer die unentgeltliche Wertabgabe versteuern. Hierbei werden die Anschaffungs- /Herstellungskosten auf 10 Jahre verteilt und so als Bemessungsgrundlage angesetzt. Am 15.01.2010 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, dass das sogenannte Seeling-Modell zum 01.01.2011 abgeschafft wird.

Lohnbuchhaltung

Abwälzung von Pauschalsteuern

Nach der Entgeltbescheinigungsrichtlinie muss ab 2010 die Lohnsteuer, die auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird, das Gesamt-Brutto mindern. Die bisherige Behandlung der abgewälzten Pauschalsteuer als Netto-Abzug ist nicht mehr zulässig. Nun sind Pauschalsteuern im Bruttoteil der Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge als steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnart, die ins Gesamt-Brutto einfließt, auszuweisen.
HINWEIS:
Betroffen sind Pauschalsteuern aus betrieblicher Altersvorsorge, geringfügiger Beschäftigung, Erholungsbeihilfen, Fahrtkosten, ZVK und VBLU im Öffentlichen Dienst.

Lohnsteuerhilfe

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Finanzverwaltung hat am 15.02.2010 ein neues Schreiben zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erstellt und hier die Anwendungsregelungen an die Gesetzesänderungen zum 01.01.2009 angepasst. Es enthält unter anderem eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Hingewiesen wird unter anderem auf die Anwendung der neuen Höchstbeträge (Leistung des Handwerkers ab 2009 erforderlich). Ebenso wird ausgeführt, dass eine prozentuale Aufteilung der Arbeitsleistung in einer Gesamtrechnung ausreichend ist. Umfangreiche Beispiele zur Berechnung beim Ansatz von Pflegeaufwendungen sind ebenfalls enthalten. So wird z. B. darauf hingewiesen, dass das erhaltene Pflegegeld nicht bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zur Kürzung führt. Allerdings kürzen Sachleistungen für Pflege nach dem SGB die geltend gemachten Aufwendungen.

Unternehmensberatung

Mailing-Aktionen als einheitliche Leistung

Sofern ein Unternehmer sogenannte Mailing-Aktionen durchführt, erbringt er eine einheitliche Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Einstufung als einheitliche Leistung hat zur Folge, dass für das gesamte Leistungsbündel der Regelsteuersatz von 19 % gilt. So kann der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % von Lieferung von Druckschriften nicht zur Anwendung kommen. Nach der ab 2010 geltenden Rechtslage für die Ortsbestimmung gilt außerdem, dass die Umsatzsteuer an dem Ort zu bestimmen ist, von dem aus der Leistungsempfänger, wenn er Unternehmer ist, sein Unternehmen betreibt.

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