Aktuelles aus Steuern
und Recht
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 52
Buchhaltungsbüro
Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen
Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften sind ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Für beschränkt Steuerpflichtige kann jedoch aus technischen Gründen noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Derartige Steuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger sind deshalb weiterhin in Papierform einzureichen. Auch Feststellungserklärungen sind für Zeiträume, die nach dem 31.12.2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln. Zum 01.01.2012 kann jedoch aus technischen Gründen nur ein Zugang für die elektronische Übermittlung von Feststellungserklärungen mit maximal zehn Beteiligten eröffnet werden. Feststellungserklärungen mit einer höheren Anzahl von Beteiligten sind deshalb weiterhin in Papierform einzureichen. Die Zahl der elektronisch übermittelbaren Beteiligten wird im Laufe des Jahres 2012 nach Angaben der Finanzverwaltung schrittweise gesteigert werden.
Lohnbuchhaltung
Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten 2012
Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, wenn diese arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden. Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden. Ab 2012 sind neue Sachbezugswerte festgesetzt worden. Der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2012 gewährt werden, beträgt für ein Mittag- oder Abendessen 2,87 EUR und für ein Frühstück 1,57 EUR.
Lohnsteuerhilfe
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Mit dem BMF-Schreiben vom 20.12.2011 äußert sich die Finanzverwaltung zum Urteil des BFH vom 12. Mai 2011. Der BFH hatte entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn dargelegt werden kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Nach dem koordinierten Ländererlass ist jedoch das Urteil des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Finanzverwaltung begründet den Nichtanwendungserlass damit, dass für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses keine Möglichkeiten bei der Finanzverwaltung zur Verfügung stehen. Außerdem sei nach der neuen Rechtsprechung eine erhebliche Anzahl von Fällen betroffen. Im Hinblick auf eine mögliche neue gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Zivilprozesskosten können nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich Prozesskosten auch für eine Übergangszeit nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Unternehmensberatung
Besserer Rechtschutz für Kapitalanleger
Das Bundeskabinett hat am 14.12.2011 einen Gesetzesentwurf zur Reform des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes beschlossen. Da Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, wird der Anwendungsbereich des Gesetzes gegenüber dem bisherigen Recht auf Rechtstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation erweitert. Damit kann künftig auch die Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in der etwaig ein Prospekt verwendet wurde, Gegenstand eines Musterverfahrens sein. Zusätzlich wird der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht sowie die Eröffnung und Erledigung des Musterverfahrens beschleunigt. Auch ein gemeinsames gerichtliches Vorgehen der Kapitalanleger bereits in der ersten Instanz wird durch den neuen Gesetzesentwurf gefördert.
|