Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 5

Buchhaltungsbüro

Rückstellung für künftige Außenprüfung

Ein Großbetrieb darf eine Rückstellung für die voraussichtlichen Kosten einer künftigen Außenprüfung bilden, auch wenn eine Prüfungsanordnung bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz noch gar nicht vorliegt. Aus der Einstufung als Großbetrieb ergibt sich nämlich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Finanzamt eine Außenprüfung durchführen wird, da ca. 80 % aller Großbetriebe regelmäßig geprüft werden. Nicht ausreichend für die Bildung einer Rückstellung ist, dass die Steuerbescheide für die Vorjahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Anzusetzen als Rückstellungsbetrag sind die voraussichtlichen Kosten einer zu erwartenden Außenprüfung. Hierzu gehören zum Einen die Sachkosten, die für den Prüfer anfallen würden, und zum Anderen die Person- und Sachkosten für die betrieblichen Ansprechpartner des Außenprüfers. 

Lohnbuchhaltung

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab 2011

Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 EUR auf 1.000 EUR soll noch im Jahre 2011 und nicht wie vorgesehen erst 2012 wirksam werden. Die Bundesregierung erläuterte, es werde derzeit von der Regierung geprüft, die Entlastung der Arbeitnehmer mit der Mitte Dezember Gehaltsabrechnung wirksam werden zu lassen. Da die Lohnsteueranmeldung für die Dezember Gehälter erst im Jahr 2012 erfolgen werde, ist diese Steuervereinfachung erst im Jahr 2012 für den Bundeshaushalt belastend.
HINWEIS:
Das Bundeskabinett wird sich Anfang Februar 2011 mit der Maßnahme weiter befassen.

Lohnsteuerhilfe

Zinsen des Finanzamts steuerpflichtig

Die durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt, ist verfassungsgemäß (FG Münster vom 16.12.2010). Die Gesetzesänderung ist auf alle Fälle anwendbar, in denen die Steuer noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist. Die sich hieraus ergebende Rückwirkung der Neuregelung spricht nicht gegen die Verfassung. 

Unternehmensberatung

KfW-Förderung bei Sanierung

Die KfW-Bankengruppe fördert ab 01.03.2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen. Dies sind Maßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zu Gute kommen, wie Dämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsbegünstigten Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt. 

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