Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 49

Buchhaltungsbüro

Berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23.11.2011 das neue Vordruckmuster USt 1 ZS bekanntgegeben. Es handelt sich um ein Vordruckmuster zur Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuer-Erklärung. Mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt ist dieser Vordruck unverändert anzuwenden. Abweichungen vom Vordruck sind zulässig, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

Lohnbuchhaltung

ELENA-Verfahren stirbt am 03.12.2011

Am 02.12.2011 wurde das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit am 03.12.2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen zu Entgeltdaten im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Arbeitnehmerdaten werden nicht mehr angenommen sowie alle bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht. Weiterführende Informationen zu Einstellung und Abwicklung des ELENA-Verfahrens sind auf der Webseite zum ELENA-Verfahren erhältlich.

Lohnsteuerhilfe

Kindergeld: Semestergebühren

Mit Urteil vom 22.09.2011 hat der BFH entschieden, dass die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind. Dies gilt auch, wenn der Studierende dadurch privat nutzbare Vorteile erlangt (z. B. Semesterticket). Der BFH lehnt damit die Auffassung der Verwaltung ab, wonach Semestergebühren als Mischkosten zu beurteilen sind. Darin enthaltene Einzelpositionen konnten nach der Auffassung der Finanzverwaltung nur abgezogen werden, wenn die erhebende Institution einen getrennten Ausweis vornimmt. Semestergebühren sind insgesamt ausbildungsbedingte Mehraufwendungen, weil der Studierende diese Gebühren in voller Höher zwingend entrichten mus s, so die Auffassung des obersten Gerichts. Die Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Universität mit den Entfernungspauschalen sind davon unbeeinflusst. Die Aufwendungen für ein über die Semestergebühr erhaltenes Semesterticket sind nicht durch die Fahrten zwischen Wohnung und Universität veranlasst.

Unternehmensberatung

Neuer Mindestlohn

Ab dem 01.12.2011 gelten für Beschäftigte im Baugewerbe neue gesetzliche Mindestlöhne. Ab 01.01.2012 erfolgt die Anhebung in drei Stufen. Die Verordnung tritt am 03.12.2011 in Kraft und gilt für gut 515.000 Beschäftigte bis zum 31.12.2013. Für Beschäftigte in Bereichen der Abfallwirtschaft und Bergbauspezialarbeiten gelten bereits seit dem 01.11.2011 entsprechende Mindestlohnregelungen. 

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