Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

Archiv 2010

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 41

Buchhaltungsbüro

Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Vom FG Düsseldorf wurde eine Klage als unbegründet zurückgewiesen, bei der der Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines sogenannten Hochpreisers begehrt wurde. Hochpreiser sind vermeintliche Zwischenhändler, die zum Schein in den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen eingeschaltet werden, wenn ein Teil des vereinbarten Kaufpreises „schwarz“ gezahlt werden soll. Der tatsächliche Veräußerer und der tatsächliche Erwerber sind sich hier übereingekommen, um dem Veräußerer eine entsprechende Steuerverkürzung zu ermöglichen. Dem Erwerber des Nutzfahrzeuges steht in diesen Fällen kein Vorsteuerabzug aus der erteilten Rechnung des Hochpreisers zu, da Rechnungsaussteller und tatsächlich leistender Unternehmer nicht identisch sind.

Lohnbuchhaltung

Musterverfahren Firmenwagenbesteuerung

Das niedersächsische FG hat die Klage zur Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung eines Firmenwagens mit der 1 %-Regelung und Ansatz des Bruttolistenpreises abgewiesen. Das FG hat jedoch Revision zugelassen, da es sich hierbei um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sollte vom Bruttolistenpreis ein Abschlag in Höhe von 20 % vorgenommen und erst dann die 1 %-Regelung angewendet werden. So werden marktübliche Preise als Bemessungsgrundlage verwendet. Der BFH muss nun prüfen, ob der Ansatz des Bruttolistenpreises einen geeigneten Maßstab zur Erfassung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung von Firmenwagen darstellt.  

Lohnsteuerhilfe

Besteuerung von Erstattungszinsen

Das FG Düsseldorf hat ernstliche Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen des Finanzamts als Einnahmen aus Kapitalvermögen. Nach Auffassung des Gerichts sprechen gewichtige Gründe sowohl für, als auch gegen die Rechtmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung. Durch diese unsichere Rechtslage sei eine Aussetzung der Vollziehung gerechtfertigt. Es wurde Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Gegen das Urteil des FG Schleswig-Holstein mit gegenteiliger Auffassung wurde Beschwerde beim BFH eingelegt (Az. VIII B 95/11).

Unternehmensberatung

Gesetzesentwurf zur Geldwäscheprävention

Die öffentliche Anhörung zum vorgelegten Gesetzesentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention beginnt am 19.10.2011. Hier sind insgesamt 27 Sachverständige eingeladen. Die Änderungen betreffen nach Angaben der Regierung die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den Nichtfinanzsektor (z. B. Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen. Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, damit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschwert werden. Da die Zahl der Meldungen besonders aus dem Nichtfinanzsektor bisher nur gering ist, ist bereits fahrlässiges Handeln künftig ausreichend zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände soll erreicht werden, dass es mehr Meldungen gebe. 

Impressum  

HTD design 2007