Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 4

Buchhaltungsbüro

Fehlende Ordnungsmäßigkeit bei Buchführung

Nach dem BFH Beschluss vom 04.08.2010 kommt es für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht auf die formale Bedeutung eines Buchführungsmangels an, sondern auf dessen sachliches Gewicht. Deshalb wurde vom Gericht offengelassen, ob allein die Verwendung eines Bleistifts einen Buchführungsmangel darstellt, der die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung beeinträchtigt. Im Streitfall war aber die Ordnungsmäßigkeit deshalb zu verneinen, weil neben der Verwendung eines Bleistifts weitere sachlich bedeutsame Buchführungsmängel vorlagen.  So fehlten Kassenbuchaufzeichnungen, es gab ungeklärte Vermögensbewegungen, es erfolgte keine zeitnahe Verbuchung von Geschäftsvorfällen sowie die Vernichtung des Kontokorrentbuchs.

Lohnbuchhaltung

Dienstwagengestellung

Der BFH hält an seiner bisherigen Auffassung fest, wonach die 0,03 %-Regelung für die Erfassung des geldwerten Vorteils für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nur einen Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen darstellt. Diese Methode kommt deshalb nur dann und insoweit zur Anwendung, wie der Dienstwagen tatsächlich für solche Fahrten genutzt worden war. Diese Rechtsprechung widerspricht der bisherigen Verwaltungsauffassung, die zuletzt in den Lohnsteuer-Richtlinien 2011 zum Ausdruck gebracht wurde. Die Finanzverwaltung besteuert deshalb grundsätzlich den geldwerten Vorteil für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte mit monatlich 0,03 % des Listenpreises. Eine Besteuerung entfällt nur dann, wenn der Firmenwagen nachweislich für den kompletten Kalendermonat nicht genutzt werden konnte (z. B. Krankheit, Freistellung, Führerscheinentzug).

Lohnsteuerhilfe

Immunbiologische Krebsabwehrtherapie

Nach dem Urteil des BFH sind Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuerveranlagung abzugsfähig. Damit hat der BFH in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung anerkannt, dass auch Kosten für eine objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeignete Behandlung zwangsläufig sein können. Derartige Kosten führen damit zur Abzugsfähigkeit, wenn eine Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung besteht, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht.

Unternehmensberatung

Darlehensverträge mit nahen Angehörigen

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 23.12.2010 die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen erläutert. Ein diesbezüglicher Darlehensvertrag muss zivilrechtlich wirksam geschlossen und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden. Darüber hinaus muss der sogenannte Fremdvergleich eingehalten werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass eine Vereinbarung über die Laufzeit, die Art und Zeit der Rückzahlung des Darlehens getroffen worden ist, dass die Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden und der Rückzahlungsanspruch ausreichend besichert ist.

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