Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 39
Buchhaltungsbüro
Ist-Versteuerung – Grenze soll bleiben
Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 21.09.2011 soll die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzgrenze dauerhaft bei 500.000 EUR bleiben. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 EUR auf 500.000 EUR war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Diese Befristung soll aufgehoben werden, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde. Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 EUR könnten jedoch die sogenannte Ist-Versteuerung wählen. Die Steuer entsteht dann erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat.
Lohnbuchhaltung
Neuer Tätigkeitsschlüssel ab 12/2011
Für Meldezeiträume ab dem 01.12.2011 gilt ein neuer nunmehr neunstelliger Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit. Er betrifft zum Einen alle Entgeltmeldungen, die ein Zeitraumende 01.12.2011 und später enthalten. Zum Anderen ist der neue Schlüssel bei Anmeldungen zu verwenden, die einen Beginnzeitraum ab diesem Datum enthalten. Zur Stelle sieben des Schlüssels „Höchster beruflicher Abschluss“ hat sich mittlerweile eine Änderung ergeben. Hier stehen neue Ziffern zur Auswahl, die zur Frage des Abschlusses im Einzelfall zu verwenden sind.
Lohnsteuerhilfe
Elektronische Steuerdatenübertragung
Verbände fordern eine Änderung bei der elektronischen Steuerdatenübertragung in einer gemeinsamen Eingabe vom 13.09.2011 an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages. Nachteile für Steuerzahler sollen so beseitigt werden. Die Verbände fordern erstens eine klare gesetzliche Verpflichtung, auch den Steuerpflichtigen stets sowohl über Inhalt als auch Zeitraum der Meldung seiner Daten zu informieren. Außerdem sollen die Finanzämter Datenabweichungen nicht einfach hinnehmen dürfen, sondern sollten diese aufklären. Schreib- und ähnliche Fehler des Steuerpflichtigen müssen nachträglich korrigiert werden können.
Unternehmensberatung
Rentenalter ab 2012
Für alle Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren wurden, besteht ab 2012 der Anspruch auf Regelaltersrente nicht mehr ab dem 65. Lebensjahr. Es erfolgt vielmehr eine schrittweise Anhebung der Regelaltersrente. So ist z. B. für das Geburtsjahr 1950 das Alter für Beginn der Regelaltersrente mit 65 Jahren und drei Monaten erreicht. Für Beschäftigte ab Jahrgang 1964 ist die Regelaltersrente erst mit dem 67. Lebensjahr möglich.
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