Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 38
Buchhaltungsbüro
Ansparabschreibung für Software
Für die frühere Ansparabschreibung, dem jetzigen Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Betriebe oder Investitionszulage ist die Abgrenzung zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern von Bedeutung. Entwickelte Software (Individualsoftware) ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, für das derartige Vergünstigungen nicht in Frage kommen. Ob Standardsoftware, die nicht für einen bestimmten Anwender entwickelt wurde, materielle Wirtschaftsgüter sein können, war bisher nicht entschieden. Nach Auffassung des BFH ist jede Software grundsätzlich ein immaterielles Wirtschaftsgut. Der Wert der Software besteht in dem geistigen Gehalt des Programms; der Wert des Datenträgers ist unbedeutend. Der BFH ließ jedoch offen, ob bei gemeinsamem Erwerb des Computerprogramms mit dem Computer (Hardware) eine andere Auffassung möglich sei.
Lohnbuchhaltung
Lohnsteuerabzug ab 2012
Ab 2012 startet der komplett elektronisch durchgeführte Lohnsteuerabzug, der die Papierkarte überflüssig macht. Aufgrund technischer Schwierigkeiten musste die Umsetzung um ein weiteres Jahr verschoben werden. Arbeitgeber oder dessen steuerlicher Berater nehmen den Abruf der erforderlichen Daten künftig selbst vor. Hierzu gehören etwa der Tag der Geburt, die Steuerklasse oder die Kinderfreibeträge. Eine missbräuchliche Verwendung dieser Merkmale stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, im Herbst alle Arbeitnehmer anzuschreiben und hierbei über die bisher gemeldeten Daten zu informieren. Vorsorglich sollten diese Lohnsteuerabzugsmerkmale genau geprüft werden, um einer falschen Lohnabrechnung vorzubeugen.
Lohnsteuerhilfe
Werbungskosten bei der Abgeltungsteuer
Das FG Köln wird nun in einem Musterverfahren (Az. 8 K 1937/11) klären, ob dem Steuerpflichtigen ein Werbungskostenabzug für Jahre ab 2009 zusteht, obwohl dies im Zusammenhang mit abgeltungsteuerpflichtigen Einkünften steht. Die seit dem 01.01.2009 in Kraft getretene Abgeltungsteuer hat diverse Verschlechterungen für Kapitalanleger mit sich gebracht. Neben der Streichung von steuerfreien Spekulationsgewinnen wurde u. a. der Werbungskostenabzug für Kapitaleinkünfte mit abgeltender Besteuerung gestrichen. Die Verfassungsmäßigkeit des Abzugs beschäftigt derzeit mehrere Finanzgerichte. Betroffene Steuerbürger können unter Hinweis auf die genannten Aktenzeichen Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
Unternehmensberatung
Betriebsprüfung künftig zeitnah
Die Betriebsprüfungsordnung sieht durch eine Änderung die Möglichkeit einer zeitnahen Betriebsprüfung vor. Betriebsprüfungen können damit den letzten Veranlagungszeitraum mitumfassen, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Aus Sicht der Unternehmen wird in der zeitnahen Betriebsprüfung ein Vorteil gesehen, da bei zweifelhafter Rechtslage früher die Auffassung der Finanzverwaltung umgesetzt werden kann. Nachzahlungszinsen könnten geringer werden, wenn zwischen Abgabe der Steuererklärung und einem Änderungsbescheid weniger Zeit liegt. Ferner können strittige Sachverhalte leichter geklärt werden, da diese noch in Erinnerung bei den betreffenden Mitarbeitern sind. Nachteilig kann dagegen sein, dass Steuerbescheide früher bestandskräftig werden. So könnte es z. B. nicht mehr möglich sein, von einer Änderung der Rechtsprechung zugunsten der Unternehmen zu profitieren.
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