Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 28

Buchhaltungsbüro

Steuervereinfachungsgesetz gescheitert

Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Steuervereinfachungsgesetz vorerst gestoppt. Insbesondere lehnte der Bundesrat ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Auch die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages wurde aufgehalten. Die Bundesregierung muss jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Steuervereinfachungsgesetz beinhaltet u. a. auch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Unternehmen können deshalb derzeit diese Regelungen nicht verbindlich anwenden.
HINWEIS:
Auch die Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen wurden vom Bundesrat nicht genehmigt. Eigentümer müssen deshalb auf steuerliche Begünstigungen bei Sanierungsaufwendungen noch verzichten.

Lohnbuchhaltung

Standardschnittstelle für Buchhaltungsdaten

Ab dem 01.07.2011 steht die „Digitale LohnSchnittstelle“ (DLS) zur Verfügung. Die Finanzverwaltung empfiehlt mit BMF-Schreiben vom 29.06.2011, diese Schnittstelle möglichst in den Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und bereitzuhalten. Die im Lohnkonto aufzuzeichnenden Angaben sind so in den dem Lohnsteuer-Außenprüfer überlassenen Daten enthalten. Die aktuelle Version der DLS mit weitergehenden Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.bund.de) ab dem 01.07.2011 zum Download bereit.

Lohnsteuerhilfe

Geburtstagsfeiern sind regelmäßig privat

Nach dem Urteil des FG Münster sind Geburtstagsfeiern im Kreise von Mitarbeitern und Geschäftspartnern regelmäßig privat veranlasst. Der Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH hatte wegen seiner 35-jährigen Betriebszugehörigkeit und seines 60. Geburtstages Mitarbeiter und Geschäftspartner eingeladen. Zur Feier erschienen rund 90 Mitarbeiter, 18 Geschäftspartner und sechs Verwandte des Klägers. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich nach Meinung des Gerichts ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind. Hierfür ist u. a. maßgebend, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Ver bandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt. Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist. Im Urteilsfall trat als Eingeladener lediglich der Kläger und nicht das Unternehmen auf, obwohl die schriftliche Einladung auf dem Briefbogen der GmbH gedruckt wurde. Somit wurde ein rein privater Charakter im vorliegenden Fall unterstellt, der zu nicht abziehbaren Werbungskosten in der Steuererklärung des Klägers führt.

Unternehmensberatung

Finanzverwaltung prüft in Facebook und Twitter 

Aus einer Pressemitteilung der OFD Koblenz ergibt sich, dass die Finanzverwaltung nun auch Facebook und Twitter für sich entdeckt hat. Die OFD hat eine eigene Seite in Facebook und Twitter zu aktuellen Themen. Betriebsprüfer suchen auf Facebook und Twitter verstärkt nach Informationen, die Steuerzahler ungehindert ins Netz gestellt haben und steuerlich relevant sein könnten. So hat ein Unternehmer von einer privaten Reise berichtet, die aber im Unternehmen als Betriebsausgaben verbucht wurden. Ein anderer Unternehmer prahlt mit einem neuen Auto, das er betrieblich absetzt, aber durch seine Lebensgefährtin in vollem Umfang genutzt werde.

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