Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 27

Buchhaltungsbüro

Nettorechnung bei Mobilfunkgeräten

Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert. Mit dem BMF-Schreiben vom 24.06.2011 hat die Finanzverwaltung zur Neuregelung Stellung genommen und auch Einzelheiten zur Anwendung der Bagatellgrenze von 5.000 EUR bekanntgegeben. Zudem wurden zu den in der Praxis eingetretenen Anwendungsproblemen die bisherigen Verwaltungsanweisungen geändert. Nach neuer Auffassung ist auch ein Unfalltotalschaden als Schrottgegenstand in die Nettorechnung einzubeziehen. Ferner enthält das BMF-Schreiben vom 24.06.2011 Übergangsregelungen für die Anwendung der Nettorechnung bei bestimmten Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen zum 01.07.2011.

Lohnbuchhaltung

Geldwerte Vorteile

Besteht keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen, führt die Entrichtung der freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Die Annahme eines geldwerten Vorteils ist nur dann zu verneinen, soweit die späteren Leistungen auf das Ruhegehalt aus der Pensionszusage abgerechnet werden. Aufgrund der Zahlung wird dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eingeräumt. Ansonsten steht der betriebliche Zweck im Vordergrund, durch Zuschüsse zu den freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Minderung der später zu zahlenden Leistungen aus der Pensionszusage zu erreichen.

Lohnsteuerhilfe

Automatisiertes Verfahren für Kirchensteuer 

Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 29.06.2011 will die Bundesregierung die Beitreibung von Steuern und Abgaben erheblich ausweiten. Danach soll eine ganze Reihe von Steuergesetzen bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge geändert werden. Die Neuregelung zur Erhebung von Kirchensteuer betrifft nur mit Abgeltungsteuer besteuerte Kapitalerträge. Das bestehende Übergangsverfahren soll nun durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt werden. Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt. Die Kreditinstitute müssen künftig eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern vo rnehmen, ob für den Steuerpflichtigen tatsächlich eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ist dies der Fall, wird die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften einbehalten.

Unternehmensberatung

Finanzverwaltung prüft in Facebook und Twitter 

Aus einer Pressemitteilung der OFD Koblenz ergibt sich, dass die Finanzverwaltung nun auch Facebook und Twitter für sich entdeckt hat. Die OFD hat eine eigene Seite in Facebook und Twitter zu aktuellen Themen. Betriebsprüfer suchen auf Facebook und Twitter verstärkt nach Informationen, die Steuerzahler ungehindert ins Netz gestellt haben und steuerlich relevant sein könnten. So hat ein Unternehmer von einer privaten Reise berichtet, die aber im Unternehmen als Betriebsausgaben verbucht wurden. Ein anderer Unternehmer prahlt mit einem neuen Auto, das er betrieblich absetzt, aber durch seine Lebensgefährtin in vollem Umfang genutzt werde.

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