Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 23

Buchhaltungsbüro

Steuervereinfachungsgesetz wird im Juli verabschiedet

In einer Pressemitteilung vom 25.05.2011 hat der Deutsche Bundestag erklärt, dass das Steuervereinfachungsgesetz noch im Juli 2011 verabschiedet werden soll. Neben der Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, ist im Entwurf auch die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 EUR vorgesehen. Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder soll entfallen. Kinderbetreuungskosten sollen künftig einheitlich behandelt werden. Die bisherige Unterscheidung nach beruflich bedingter oder privater Veranlassung soll wegfallen.  

Lohnbuchhaltung

Urlaubsanspruch bei Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17.05.2011 entschieden, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub mit Beginn des Jahres grundsätzlich auch für die Monate der künftigen Elternzeit entsteht. Der Arbeitgeber kann lediglich für volle Kalendermonate der Elternzeit den Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Im Urteilsfall befand sich der Arbeitnehmer vom 16.08. bis 15.10. in Elternzeit. Die Kürzung des Arbeitgebers um zwei Monate Urlaubsanspruch wurde vom Gericht als nicht rechtmäßig gesehen. Der Urlaubsanspruch war lediglich um 1/12 des Erholungs- und Sonderurlaubs (für den einzigen vollen Monat September) zu kürzen.

Lohnsteuerhilfe

Einkünfte und Bezüge des Kindes 

Nach einem Urteil des FG Münster vom 11.03.2011 sind bestimmte Ansätze bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge des Kindes möglich bzw. nicht möglich. Die Aufwendungen eines in Ausbildung befindlichen Kindes für Fahrten zwischen Wohnung und einer zusätzlich besuchten Abendschule sind nur in Höhe der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Aufwendungen des Kindes für eine sog. Riesterrente, einer fondsgebundenen Lebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge unberücksichtigt. Aufwendungen für private Lerngemeinschaften können mindernd berücksichtigt werden. Hierzu sind jedoch besondere Anforderungen zu stellen. 

Unternehmensberatung

Pfändungsfreigrenzen erhöht 

Zum 01.07.2011 erhöhen sich die unpfändbaren Beträge. Das Bundesjustizministerium hat Anfang Mai die neuen Werte bekanntgegeben. So erfolgte z. B. eine Erhöhung des Freibetrages für Alleinstehende von 985,15 EUR auf 1.028,89 EUR. Sämtliche Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen können auf der Homepage des BMJ eingesehen werden.

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