Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 22

Buchhaltungsbüro

Vergabe von MwSt-Identifikationsnummern

Die europäische Kommission weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass MwSt-Identifikationsnummern ausschließlich von Steuerverwaltungen vergeben werden dürfen. Unternehmer aus verschiedenen Mitgliedsstaaten hatten in der Vergangenheit Angebote in Form eines offiziellen EU-Dokuments erhalten. Gegen Vorauszahlung könne eine gültige MwSt-Identifikationsnummer erkauft werden. Sofern Zweifel an nicht angeforderten Dokumenten zum Erwerb einer MwSt-Identifikationsnummer entstehen, wird deshalb empfohlen, die zuständigen Steuerverwaltungen einzuschalten. Informationen über die Registrierung für MwSt-Zwecke können auf der Webseite der EU-Kommission in allen 27 Mitgliedsstaaten abgerufen werden. Rubrik „MwSt.in der Europäischen Union“. 

Lohnbuchhaltung

Firmenjubiläum des Arbeitgebers

Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist die Freigrenze von 110 EUR ungeachtet eines besonderen Anlasses der Betriebsveranstaltung und der Größe sowie der Bedeutung der Firmengruppe maßgebend. Eine Feier zum Firmenjubiläum ist nach Meinung des Gerichts eine übliche Veranstaltung. Sofern die Aufwendungen pro Person über der Grenze von 110 EUR liegen, unterliegen die Zuwendungen der pauschalen Lohnsteuer. Reisekosten können in die Berechnung der Freigrenze jedoch einbezogen werden. 

Lohnsteuerhilfe

Arbeitszimmeraufwendungen 

Die Abgrenzung zwischen einem häuslichen Arbeitszimmer und einem Büro ist nach Aussage des FG Düsseldorf nach bestimmten Kriterien zu treffen. Dadurch sind die Merkmale, in welchem Umfang Publikumsverkehr in den Räumen stattfindet und ob fremdes Personal in den Räumen tätig wird, wesentliche Abgrenzungsmerkmale. Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt im häuslichen Arbeitszimmer, wenn die wesentlichen und täglichen Tätigkeiten für den konkret ausgeübten Beruf dort stattfinden. Im Urteilsfall war eine nicht selbständige Diplom-Bauingenieurin im Außendienst tätig. Sie hatte die Betreuung und fachliche Beratung von Großkunden, Kommunen und Behörden im Auftrag ihres Arbeitgebers durchzuführen. Das Finanzamt lehnte den vollen Abzug des häuslichen Arbeitszimmers mit der Begründung ab, dass der qu alitative Schwerpunkt der Tätigkeit bei Außendienstmitarbeitern nicht die Bürotätigkeit sei. Das FG Düsseldorf gab der Steuerpflichtigen Recht.
HINWEIS:
Es wurde Revision beim BFH zugelassen.

Unternehmensberatung

Rentenerhöhung zum 01.07.2011 

Nach Mitteilung der Bundesregierung wird die Rente zur Jahresmitte um 0,99 % steigen. Die Rentenwerte richten sich nicht nur nach der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Zu berücksichtigen ist u. a. auch, wie sich der durchschnittliche Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung entwickelt hat. Im vergangenen Jahr erfolgten aufgrund der Nachwirkungen der Finanzkrise keine Rentenerhöhungen. Zum 01.07.2011 beträgt der neue aktuelle Rentenwert in den alten Ländern 27,47 EUR und für die neuen Länder 24,37 EUR. Nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund können die Rentnerinnen und Rentner im Juni mit der Zusendung des Bescheides über die neue Höhe ihrer Rente rechnen.

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