Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 17
Buchhaltungsbüro
Umsatzsteuer im Insolvenzfall
Mit Urteil vom 09.12.2010 hat der BFH eine in der Praxis der Insolvenzverwaltung häufig anzutreffende Fallgestaltung verworfen. Damit wurde sichergestellt, dass aus einem vom Insolvenzverwalter vereinnahmten Entgelt einschließlich Umsatzsteuer im Regelfall auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Insolvenzverwalter vereinnahmen häufig Forderungen aus Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verfahrenseröffnung erbracht hat. Zieht der Insolvenzverwalter z. B. eine Forderung über 1.190 EUR ein, ist hierin bei Leistungen, die dem Regelsteuersatz unterliegen, ein Umsatzsteueranteil von 190 EUR enthalten. Trotz der Vereinnahmung des vollen Steueranteils durch den Insolvenzverwalter erhielt der Fiskus nur die anteilige Umsatzsteuer nach der Insolvenzquote. Nur bei sogenannten Ist-Besteuerten wird die vereinnahmte Umsatzsteuer in diesem Fall eine voll zu befried igende Masseverbindlichkeit. Nach dem jetzt veröffentlichen Urteil des BFH gilt es auch, wenn der Unternehmer der sogenannten Soll-Besteuerung unterliegt. Im Vergleich zur bisher allgemein üblichen Praxis führt die neue Rechtsauffassung zu einer deutlichen Schmälerung der Insolvenzmasse, zu deren Lasten nun auch im Fall der Sollbesteuerung der volle Umsatzsteueranteil Masseverbindlichkeit an den Fiskus auszukehren ist.
Lohnbuchhaltung
Arbeitsrecht: Berufskrankheit durch Computerarbeit
Nach dem Urteil des VG Aachen vom 14.04.2011 ist eine Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn durchwegs am Computer gearbeitet wird. Eine Finanzbeamtin machte geltend, dass die intensive Arbeit am Computer mit Maus und Tastatur Ursache ihrer mittlerweile chronischen Sehnenscheidenentzündung ist. Im Verfahren wurde ein arbeitsmedizinisches Gutachten eines Universitätsprofessors eingeholt. Der Gutachter erkannte eine Verbindung zwischen der Tätigkeit der Beamtin am Computer und ihrer Erkrankung. Durch die Anerkennung als Berufskrankheit hat die Klägerin Anspruch auf sogenannte Unfallfürsorgeleistungen z. B. höheres Ruhegehalt, besondere Kosten der Heilbehandlung oder die Erstattung von Sachschäden.
Lohnsteuerhilfe
Zurechnungen von Kinderbetreuungskosten
Nach dem Urteil des BFH vom 25.11.2010 können Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Wenn von den Zusammenlebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte abschließt und das Entgelt von seinem Konto zahlt, dann kann dieses weder vollständig noch anteilig dem anderen Elternteil zugerechnet werden. Der abgekürzte Zahlungs- oder Vertragsweg ist insofern nicht anwendbar.
HINWEIS:
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll es ab 01.01.2012 nur noch einen Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten geben.
Unternehmensberatung
Energiebesteuerung
Die europäische Kommission hat am 13.04.2011 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die veralteten Regelungen zur Besteuerung von Energieerzeugnissen in der Europäischen Union überholt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten werden durch den Vorschlag dabei unterstützt, ihre gesamten Steuerstrukturen so umzugestalten, dass durch die Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf den Verbrauch ein Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung geleistet wird. Die überarbeitete Richtlinie wird 2013 in Kraft treten. Durch lange Übergangsfristen für die vollständige Angleichung der Besteuerung des Energiegehalts bis 2023 wird der Wirtschaftszeit zur Anpassung an die neue Steuerstruktur eingeräumt.
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