Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

Archiv 2010

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 16

Buchhaltungsbüro

Elektronische Rechnung zum 01.07.2011

Nach einer Pressemitteilung des BMF sollen mit Wirkung ab dem 01.07.2011 die bislang sehr hohen Anforderungen der elektronischen Rechnung reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Erst Bundestag und Bundesrat werden über die endgültige Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen entscheiden. Papier- und elektronische Rechnungen werden umsatzsteuerlich für den Vorsteuerabzug anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet ist. Die Rechnung muss alle gesetzlichen Anforderungen enthalten. Sofern die Neuregelung wie derzeit beabsichtigt in Kraft tritt, können elektronische Rechnungen künftig in ganz unterschiedlichen Formen den Empfänger erreichen: Als E-Mail (ggf. mit PDF- oder Textdateianhang), im EDI-Verfahren, über Computerfax oder Faxsurfer oder übe r Web-Download. Eine Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, diese kann jedoch immer noch verwendet werden. Rechnungen können elektronisch als Wiedergaben auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, die keine Änderungen mehr zulassen. Für elektronische Rechnungen ist dies verpflichtend. Das bei der Aufbewahrung angewendete Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, den Grundsätzen zum Datenzugriff und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen entsprechen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei einem Unternehmer in der Regel zehn Jahre.

Lohnbuchhaltung

Musterverfahren zur 1 %-Regelung

Beim niedersächsischen Finanzgericht ist ein Musterverfahren zur Frage anhängig, ob die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz insoweit verfassungsgemäß ist, als der Listenpreis bei der Erstzulassung ohne Berücksichtigung etwaiger Rabatte bemessen wird. Im Streitfall wurde dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein geleastes Gebrauchtfahrzeug zur Verfügung gestellt, das der Arbeitnehmer auch für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann. Die Entscheidung ist im Verlauf des Jahres 2011 vorgesehen (Az. 9 K 394/10).

Lohnsteuerhilfe

Dreimonatsfrist bei Fahrtätigkeit 

Mit Urteil vom 24.02.2011 hat der BFH entschieden, dass die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung findet. Im Streitfall war der Kläger bei einer deutschen Reederei als technischer Offizier auf einem Motorschiff, das zum Fischfang in der Hochseefischerei eingesetzt wird, beschäftigt und fuhr auf diese Weise an 184 Tagen zur See. Das Finanzamt war der Auffassung, dass Seeleute nur für die ersten drei Monate an Bord eines Schiffes Mehraufwendungen für die Verpflegung in Abzug bringen können. Die jeweilige Auswärtstätigkeit findet erst bei Rückkehr in den Heimathafen des Schiffes ihr Ende. Der BFH hat die Revision des Finanzamtes zurückgewiesen und dem Kläger die im vollen Umfang geltend gemachten Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung zugesprochen. D ie Dreimonatsfrist kommt bei einer Fahrtätigkeit, auch wenn diese auf einem Schiff ausgeübt wird, nach Auffassung des BFH, nicht zur Anwendung.

Unternehmensberatung

Auskunftsverkehr mit Österreich, Schweiz 

Durch Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich wird die deutsche Finanzverwaltung zusätzliche Auskunftsmöglichkeiten über Geldanlagen deutscher Kapitalanleger in Österreich erhalten. 
 


Auskunftsersuchen können danach an den jeweils anderen Staat bezüglich Steuern jeder Art des innerstaatlichen Rechts gerichtet werden. Auch zum Zwecke der Vollstreckung von Steuerforderungen können Auskünfte erbeten werden. Das Bankgeheimnis in Österreich wurde eingeschränkt. Die Änderungen sollen erstmals ab dem Steuerjahr 2011 anzuwenden sein. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz soll ebenfalls mit einer ähnlichen Auskunftsklausel mit Wirkung ab 2011 ergänzt werden. Unversteuerte frühere Erträge sollen durch eine Abgeltungsteuer legalisiert werden. Auch für künftige Erträge soll eine Abgeltungsteuer eingeführt werden.

Impressum  

HTD design 2007