Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 14
Buchhaltungsbüro
Rückwirkende Rechnungsberichtigung
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hat mit Erlass vom 09.03.2011 zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges aus einer berichtigten Rechnung Stellung genommen. Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung soll dabei nicht möglich sein. Anträge auf rückwirkende Berichtigung sowie Aussetzung der Vollziehung sind abzulehnen. Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.07.2010 zahlreiche Diskussionen um die Möglichkeit einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung entstehen lassen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wurde mit diesem Urteil nicht entschieden, dass eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung zurückwirkt. Der BFH hat zur Frage der Rückwirkung bisher keine Aussage getroffen.
HINWEIS:
Im Zweifel sollte auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verwiesen werden
Lohnbuchhaltung
Privatnutzung Firmenwagen
Die Vermutung der privaten Nutzung eines Firmenwagens nach den Regeln des Anscheinsbeweises bei der Anwendung der sog. 1 %- Regelung kann durch unterschiedliche Möglichkeiten widerlegt werden. Der Anscheinsbeweis ist bereits dann entkräftet, wenn ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt. Nach Meinung des FG Hessen im Urteil vom 10.02.2011 muss deshalb nicht unbedingt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorgelegt werden.
Lohnsteuerhilfe
Neues zum Solidaritätszuschlag
Nach einer Pressemitteilung des BdSt plant das FG Niedersachsen, erneut dem BVerfG die Frage zur Prüfung vorzulegen, ob der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Das FG Niedersachsen hält inhaltlich an seiner Einschätzung fest, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Erhebung einer dauerhaften Ergänzungsabgabe nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Begründung soll in dem erneuten Vorlagebeschluss um ein weiteres Argument ergänzt werden. Nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz werden Einkünfte eines Arbeitnehmers stärker mit Solidaritätszuschlag belastet als gleichhohe Einkünfte eines Gewerbetreibenden. Das vor dem FG Niedersachsen anhängige Verfahren wird unter dem Az. 7 K 143/08 geführt. Steuerbescheide enthalten hinsichtlich des Solidaritätszuschlags derzeit aber ohnehin von Amts wegen einen Vorläufigkeitsvermerk. Damit bleibt der Steuerbescheid in diesem Punkt offen und kann bei einer günstigen Entscheidung des BVerfG noch geändert werden.
Unternehmensberatung
Bürokratieabbau noch ausstehend
Nach einer Pressemitteilung des DIHK vom 01.04.2011 müssen die Ressorts ihre Bemühungen nach Ansicht der Spitzenorganisationen von deutscher Wirtschaft und Kreditwirtschaft deutlich intensivieren, wenn die Bundesregierung ihr Bürokratieabbauziel erreichen will. Die Bundesregierung hatte sich das Ziel gesetzt, die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft aus Informationspflichten in Höhe von rund 50 Milliarden EUR bis Ende 2011 im Vergleich zu 2006 um 25 % zu senken. Dabei sind auch zwischenzeitlich neu entstandene Bürokratielasten zu berücksichtigen. Dieses Ziel ist bislang noch nicht erreicht. Denn selbst bei Anrechnung der bereits geplanten, aber noch nicht umgesetzten Maßnahmen fehlt noch ein Entlastungsvolumen von mehr als 1 Milliarde EUR. Die deutsche Wirtschaft hat eine Vielzahl von Vorschlägen zum Bürokratieabbau vorgelegt und der Regierung ihre Unterstützung zugesagt.
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