Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 1

Buchhaltungsbüro

Steuererklärungsfristen für 2010

Das BMF hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2010 mit Schreiben vom 03.01.2011 bekanntgegeben. Für das Kalenderjahr 2010 sind nach gesetzlicher Vorgabe die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie zur einheitlichen und gesonderten Feststellung bis zum 31. Mai 2011 bei den Finanzämtern abzugeben. Sofern die Steuererklärungen durch Vertreter der steuerlichen Berufe angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2011 verlängert. Es bleibt den Finanzämtern jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. 

Lohnbuchhaltung

Grenze bei Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind betrieblich veranlasste Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter, bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offensteht. Zuwendungen stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn diese üblich sind und eine Freigrenze von jeweils 110 EUR übersteigen. Das FG Hessen hat mit Urteil vom 01.09.2010 festgestellt, dass die von der Finanzverwaltung festgelegte Freigrenze in Höhe von 110 EUR gerechtfertigt ist. Nach Aussagen des Gerichts ist die Anhebung der in 2002 festgelegten Freigrenze auf einen Betrag, der die allgemeine Preissteigerung übersteigt, nicht geboten.
HINWEIS:
Gegen das Urteil ist Revision zugelassen. 

Lohnsteuerhilfe

Umzugskosten 2011

Nach dem BMF-Schreiben vom 30.12.2010 sind Änderungen der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 01.01.2011 bekanntgegeben worden. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 01.01.2011 nun 1.612 EUR. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen beträgt für Verheiratete 1.279 EUR und für Ledige 640 EUR. Der Pauschbetrag erhöht sich für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten zum 01.01.2011 um 282 EUR.
HINWEIS:
Die Neuregelungen sind auf Umzüge, die nach dem 31.12.2010 beendet werden, anzuwenden.

Unternehmensberatung

BMJ zu Reformen im Jahr 2011

Anfang 2011 treten wichtige Gesetzesänderungen aus dem Bereich des Bundesjustizministeriums in Kraft. Das BMJ führt hierzu aus, dass z. B. im Bereich der Sicherungsverwahrung Neuregelungen gelten. Reine Vermögensdelikte sind künftig kein Anlass mehr für die Anordnung von Sicherungsverwahrungen. Zwischen Anwalt und Mandanten wird ein besserer Vertrauensschutz verankert. Künftig können sich alle Mandanten sicher sein, dass das Gespräch mit ihrem Anwalt vertraulich bleibt. In welcher Angelegenheit sie die Beratung des Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, spielt keine Rolle. Die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften werden von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert. Für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuungen und Pflegschaften wird die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht erweitert. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 werden pauschale Aufwandsentschädigungen für die eh renamtliche Vormundschaft, für die ehrenamtliche rechtliche Betreuung und Pflegschaft bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 EUR steuerfrei.

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